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Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

No. 200. Mittwoch den 26 August 1888.

Nachstehender Erlaß Sr. Cxcellenz des Kanzlers des norddeutschen Bundes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Wiesbaden, den 23. August 1868. König!. Polizei-Direction.

Seyfried.

In Folge der Prösidial-Vorlage vom 13. Juni c., das bet der Aufnahme von Angehörigen eines Bundesstaats in den Unterthanen-Berband eines anderen Bundesstaats einzuschlagende Verfahren betreffend, (Nr. 68 der Drucksachen des Bundesraihs) hat der Bundesrath des Norddeutschen Bundes den Beschluß gefaßt, sich mit folgenden Grundsätzen einverstanden zu erklären:

a) Von Angehörigen eines Bundesstaats, welche die Aufnahme in den Unterthanen-Vcrband eines anderen Bundesstaats nachsuchen, kann auch künftig der Nachweis der Entlassung aus ihrem bisherigen Unterthanen- Berhältniß verlangt werden. «zürrWiM

b) Für Angehörige eines Bundesstaats, welche in einen anderen Bundes­staat auszuwandern beabsichtigen, kann das Aufgcben des bisherigen Unterthancn-Verhältnisses auch fernerhin an die Ertheilung einer förm­lichen EntlassungS Urkunde geknüpft werden.

Dem Königlichen Staats-Ministerium beehre ich mich unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 13. v. Mts. von diesem Beschlüsse ganz ergebenst Kenntniß zu geben. -Wchlc

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Berlin, den 4. Juli 1868. In Vertretung:

____________________________________gez. Dellbrück.

Das gebrauchte Lagerstroh in dem hiesigen Königl. Kreis-Gerichts-Gefängnisse soll im Wege der Submission an den Meistbietenden vergeben werden und ist hierzu ein Termin auf

Samstag den 29. August früh 9 Uhr

im Bureau des Gefängniß-Jnspcktors anberaumt worden, wozu die Herren Submittent« mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Bedingungen 2C. im obigen Bureau in den Stunden von 81 und von 36 Uhr einzu­sehen sind.

Wiesbaden, den 25. August 1868. Der Königl. Staatsanwalt.

473 __M orttz.

' Montag den 31. August d I. Morgens 9 Uhr sollen rm hiesigen Posthose ein Packet-Handwagen und ein größerer Güterwagen

öffentlich gegen gleich baare Zahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Kauflustige werden hierzu eingeladen. Königliches Post-Amt.

Wiesbaden, den 24. August 1868. In Vertretung:

15841 Rexilius.