Tagblatt.
Amtliches Organ fite die Stadt Wiesbaden.
No 19ZU Mittwoch den 19. August 1868.
Bekanntmachung.
Die Unterstützung der Wetterbeschädigten in den Aemtern Selters, Hachenburg und Limburg betr.
In Gemäßheit der nachstehenden von Königlicher Polizei-Direktion zur Er- ledigung hierher gelangten Beifügung der Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern, dahier vom 28. v. M. hat der Gemeinderath beschlossen, zur Erhebung einer Collecte in hiesiger Stadt zwei Collectanten anzunehmen und die Einwohner unserer Stadt um geneigte Betheiligung dabei zu ersuchen.
Indem letzteres hiermit geschieht, diene zugleich zur gefälligen Bemeffung, daß die Collectanten mit diesseits beglaubigten Einzcichnungslisten versehen sind.
Wiesbaden, den 15. August 1868. Der Bürgermeister-Adjunkt.
Coulin.
Wiesbaden, den 28. Juli 1868.
Am 25. und 31. Mai d. I. entlüd sich über die Gemarkungen Herschbach, Marienhausen, Schenkelberg, Linden, Schmidthahn, Dreifelden, Helferskirchen, Wirscheid, Grenzau, Stromberg, Caan, Alsbach und Nauort, Amts Selters, Hachenburg, Alpenrod, Altstadt, Berod, Borod, Gehlert, Höchstenbach, Lochum, Merkelbach, Mittelhartert, Mudenbach, Müschenbach, Niederhattert, Nieder- mörsbach, Oberhattert, Wahlrod, Welkenbach, Wied und Winkelbach, Amts Hachenburg, ein schweres von äußerst heftigem Hagelschlag begleitetes Gewitter, welches in wenigen Minuten sowohl die Wintererndte vollständig vernichtete, als auch die Sommerfrüchte und Fntterkräuter stark beschädigte und hiermit die begründete Hoffnung auf eine in jeder Beziehung gesegnete Erndte mit einem Male zerstörte.
Dieses Unwetter hat sich am 1. Juni d. I. in einigen der oben genannten Gemeinden des Amts Hachenburg wiederholt und hierbei auch die Einwohner der Gemeinde Ohen, Amts Limburg, in gleichem Maße hart heimgesucht. Der hierdurch in den gedachten Gemeinden verursachte Schaden kann, soweit er sich bis jetzt nach den gemachten Erhebungen feststellen läßt, zu 100,000 Thalern veranschlagt werden. Dieser Hagelschaden wird aber um so schwerer empfunden werden, als die meisten der betroffenen Gemeinden und deren Bewohner arm und alle Vorräthe früherer geringen Erndten gänzlich aufgezehrt sind.
Zur Linderung des in den genannten Gemeinden hervorgerufenen NethstandeS ist daher durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten zu Cassel vom 17. l. Mts. auf unfern Antrag die Abhaltung einer Haus-Collekte in dem hiesigen Regierungs- bezirke gestattet worden. Sw. Hochwohlgeboren ersuchen wir demgemäß diese Cvllekte, welche durch die Ortsvorstände abzuhalten ist, sofort in Vollzug zu setzen und die eingegangenen Beträge an die Kgl. Regierungshauptkaffe hier
