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Tagblatt.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

No 192. Montag den 17. August 1868.

Bekanntmachung.

Die Unterstützung der Wetterbeschiidigten in den Aemtern Selters, Hachenburg und Limburg betr.

In Gemäßheit der nachstehenden von Königlicher Polizei-Direktion zur Er- ledigung hierher gelaugten Verfügung der Königlichen Regierung, Abtheilung de« Innern, dahier vom 28. v. M. hat der Gemeinderath beschlossen, zur Er­hebung einer Collecte in hiesiger Stadt zwei Collectanten anzunehmen und die Einwohner unserer Stadt um geneigte Betheiligung dabei zu ersuchen.

Indem letzteres hiermit geschieht, diene zugleich zur gefälligen Bemeflung, daß die Collectanten mit diesseits beglaubigten Einzeichnungslisten versehen sind.

Wiesbaden, den 15. August 1868. Der Bürgermeister-Adjunkt.

Coulin.

Wiesbaden, den 28. Juli 1868.

Am 25. und BL Mai d. I. entlud sich über die Gemarkungen Herschbach, Marienhausen, Schenkelberg, Linden, Schmidthahn, Dreifelden, Helferskirchen, Wirscheid, Grenzau, Stromberg, Caan, Alsbach und Nauort, Amts Selters, Hachenburg, Alpenrod, Altstadt, Berod, Borod, Gehlert, Höchstenbach, Lochum, Merkelbach, Mittelhartert, Mudenbach, Müschenbach, Niederhattert, Nieder- mörsbach, Oberhattert, Wahlrod, Welkenbach, Wied und Winkelbach, Amts Hachenburg, ein schweres von äußerst heftigem Hagelschlag begleitetes Gewitter, welches in wenigen Minuten sowohl die Wintererndte vollständig vernichtete, als auch die Sommerfrüchte und Futterkräuter stark beschädigte und hiermtt die begründete Hoffnung auf eine in jeder Beziehung gesegnete Erndte mit einem Male zerstörte.

Dieses Unwetter hat sich am 1. Juni d. I. in einigen der oben genannten Gemeinden des Amts Hachenburg wiederholt und hierbei auch die Einwohner der Gemeinde Ohm, Amts Limburg, in gleichem Maße hart heimgesucht. Der hierdurch in den gedachten Gemeinden verursachte Schaden kann, soweit er sich bis jetzt nach den gemachten Erhebungen feststellen läßt, zu 100,000 Thalern veranschlagt werden. Dieser Hagelschaden wird aber um so schwerer empfunden werden, als die meisten der betroffenen Gemeinden und deren Bewohner arm und alle Vorräthe früherer geringen Erndten gänzlich aufgezehrt sind.

Zur Linderung des in den genannten Gemeinden hervorgerufenen NothstandeS ist daher durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten zu Cassel vom 17. l. MtS. auf unfern Antrag die Abhaltung einer Haus-Collekte in dem hiesigen Regierungs­bezirke gestattet worden. Sw. Hochwohlgeboren ersuchen wir demgemäß diese Collekte, welche durch die Ortsvorstände abzuhalten ist, sofort in Vollzug zu setzen und die eingegangmen Beträge an die Kgl. RegierungShauptkafle hier