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Tagb 4 a 11

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

No, 190» Freitag den 14. August 1868*

Die

Mer der „Grundsteinlegung"

der

Königs-Wilhelms-Heil-Anstalt findet am 14. d. Mts. Mittags 12 Uhr, unter Zugrundelegung folgenden Programms, statt:

Programm.

1) i/s 12 Uhr Mittags: Versammlung der Festtheilnehmer vor der evange­lischen Kirche am Markt, dem Schloß gegenüber.

2) Aufstellung auf dem Bauplatz, beim Erscheinen Sr. Majestät des Königs 3maliges „Hurrah".

3) Zur eigentlichen Feier:

a. Choral: „Lobe den 5>errn den mächtigen König der Erden";

b. Fest-Rede;

c. Vorlesung der Urkunde der Grundsteinlegung und des bezüglichen Protokolls;

i. Legung des Grundsteins mit den üblichen Cercmomen und Aus- führung d:r Hammerschläge, zu welchen Sr. Majestät dem Könige der Oberbauralh Hoffmann Hammer und Kelle überreichen wird.

Zum Schluß ein Choral, gesungen von den Sängern der Unterofstcier. Schule aus Biebrich.

Anmerkung. Wegen des beschränkten Platzes können nur die Personen und Behörden, an die Seitens des Garnison-Commandos Aufforderungen er- gangen sind, zur Feier zugelassen werden. 718

Bekanntmachung.

Das An- und Abmelden feuerfreier und steuerpflichtiger Gewerbe betr.

Wegen der häufig vorkommenden Contraventionen gegen die bezüglich der An- und Abmeldung des Gewerbebetriebs bestehenden gesetzlichen Bestimmungen wer- den dieselben nachstehend in Erinnerung gebracht:

§. 19 des Gesetzes vom 30. Mai 1820.

1. Wer ein Gewerbe betreiben will, es mag steuerfrei oder -pflichtig sein, muß der Communalbehörde des Orts davon Anzeige machen-

2. Zur Anzeige an diese Behörde ist auch Derjenige verpflichtet, der sein bisheriges Gewerbe im Orte zu betreiben aushört.