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Wiesbadener

T a g b l a t t.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

No ISO. Montag den 3. August 1808.

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Die Anlage einer Sammelgrube im Felde links von der Frankfurterstraße betr.

Don Herrn Heinrich I. Thon hier ist, Namen« der zweiten Wiesbadener DLngerausfuhrgescllschaft, um die Concession zur Anlage einer Sammelgrube in dem Felddistrikte, genannt „Ochsenstall", links ab von der Frankfurter Straße nachgcsucht worden. Etwaige Einwendungen gegen dieses Projekt sind innerhalb 14 Tagen bei der unterzeichneten Königl. Polizei-Direktion, woselbst der Setuationsplan zur Einsicht offen liegt, anzumelden.

Wiesbaden, den 20. Juli 1868. königl. Polizei-Direction.

__________Seyfried. _____

Wenn früher nassauische, jetzt preußische Soldaten Ansprüche auf JnoaUben- Pensionen oder andere Kompetenzen zu haben glauben, so haben diese ihre An» spräche schleunigst, spätestens aber bis zum 1. Oktober bei dem Landwehr- Bezirks-Commando, zu welchem ihr Wohnort gehört, anzumelden.

Rach dem, im An'ang October stattfindenden Dcparlements-Ersatz-Geschäfte, findet keine Berücksichtigung von Ansprüchen wehr statt und wird angenommen, daß alle Ansprüche geltend gemacht worden find. 0

Wiesbaden, den 20. Juli 1868. *

von Przysiecki, ■ ________________________________ Mellor und Bezirks-CommandG

Anmeldungen zu der pro September c. slalifindenden Pruiung sur oen ewja» freiwilligen Dienst sind in der Zeit vom ersten bis fünfzehnten August 1 der unterzeichneten Commission emzurcichen.

Den Meldungen sind beizufügen: 1

1) ein GeburtS Zeugniß (Taufschein), /

2) ein Einwilligungo-Aitest de» Vaters, beziehungsweise Vormundes, )

3) ein UnbescholtenheitS-Zeugniß, welches für die Zöglinge der höht

Schulen von dem Direclor (Neckar) der betreffenden Lehr-Auster.., für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist, und

4) die Schulzeugnisse.

Diejenigen Wehrpstichiigen, w lche die vorstehenden Vorschriften bezüglich der Aniki ldung nicht be'vlgen, werden zu der Piüfung in diesem Herbste nicht zu- gelosstn und erhalten den Berechtigungsschein im September dieses I hres nicht.

Außer dieser öffentlichen Aufforderung wird (ine spccielle Vorladung zur Prüiung nicht erfolgen.

Der PrüsungS Termin wird später bekannt gemacht.

Wiesbaden, den 10. Juli 1 68.

königliche Prüfungs-Commission für einjährige Freiwillige.

Groschle. Eberhard.