«W
9 kr. oder 2 Sgr. 7 Pf.,
38 kr. oder 10 Sgr. 9 Pf.,
125* kr. oder
Sgr. 6 Pf.,
3
38 ^/r kr. oder
am Postort .
4 Kreuzer oder
Inseraten werden in gewöhnlicher Schrift die Zeile mit
11
4
3
Sgr.
Sgr. 3 Pf.
Sgr. 2 Pf.
3) außerhalb des Preußischen Staatsgebiets pro Quartal . . . . . .
1) für Wiesbaden pro Quartal .... auf Wunsch der verehrlichen hiesigen Abonnenten wird das Matt in's Haus gebracht, pro Quartal..........
2) für auswärts innerhalb des Preußischen Staatsgebietes pro Quartal incl Provision und Stempelsteuer . . •
außerdem wird von den Königl. Postanstalten Bestellgebühr pro Quartal erhoben . .
1 Sgr. 2 Pf. berechnet.
Anzeigen, welche mehrmals nacheinander oder in kurzen Zwischenräumen eingerückt werden, genießen einen entsprechenden Rabatt.
Bestellungen auf daS mit dem 1. Juli 1868 beginnende III. Quartal beliebe man in Wiesbaden in der Expedition, Langgasse 27, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern oder den Landpostboten zu machen.
L. Schellenberg'sche Hof-Buchdruckerci.
Linladnna ;um Ädonnemeut
auf das
Wiesbadener Tagblatt
pro III. Quartal 1868.
Das „Wiesbadener Tagblatt" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn-
„ Bekanntmachung.
Die Erhebung der direkten Stenern zur Staatskasse für den Monat Jnli, soll nach folgender Einteilung stattfinden:
am 1. Juli von den Straßen mit den Anfangsbuchstaben: A, B, C, D; am 2. Juli: E und F; am 3. Juli: G und H; am 4. Ju'i: K unb L : am 6. Juli: LI; am 7. Juli: N big R; am 8. Juli: 8 unb T; am 9. Juli: W und die Auswärtigen.
In den Nachmittagsstunden können nur Diejenigen Zahlung leisten, von welchen solche des Vormittags nicht angenommen werden konnte.
Wiesbaden, den 29. Juni 1868 Königl. Steuerkasse des Stadtkreises.
11882 Finkler.
und Festtage in der bisherigen Weise.
Abounemeutspreis:
35 kr. oder 10 Sgr.,
Bestellgebühr pro Quartal auf dem Land . 15 kr. oder
„ „ „ am Postort . . 12 kr. oder
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
No. 132. Mittwoch den 1. Juli 1S6S.
