Wiesbadener
Tagblatt
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
No. 134. Mittwoch den 10. Juni 1868.
Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderaths zu Wiesbaden. Sitzung vom 8. April 1868.
(Schluß aus No. 133).
815. Die Schulcommission erstattet folgenden Bericht auf Schreiben Königs. Schulinspection vom 12. Februar l. I. und des Rectors der höheren Bürger- schule vom 19. Februar l. I., die Vesoldungsoerhitltnisse der städtischen Elementarlehrer betreff.
„Bevor wir unsere auf jene Schreiben bezüglichen Anträge dem Gemeinderath M Beschlußfassung vorlegen, sei es uns gestattet, an der Hmd thatsäcklicher Verhältnisse den Gcdankengang zu bezeichnen, der uns zur Stellung desselben : geführt hat.
Hebung des Unterrichts, so meinen wir, ist Hebung des CulturzustandeS eines Volkes. Die Träger und Förderer des Unterrichts sind vorzugsweise die ^bhrer. Die Zugeständnisse, die wir ihnen machen, müssen mehr oder weniger auch dem Unterrichte oder dem Lernenden zu gut kommen und umgekehrt. Vergleichen wir die verschiedenen Länder und Staaten nach dem Grunde und Grade ihrer Bildung, so ergibt sich die Regel,, daß wo die Masse der Be- vvlkerung gesittet und aufgeklärt ist, da sind auch die Lehr- und Lehrerzustände gunitig, und wo diese im Argen liegen, da herrscht Rohheit, Unwissenheit und Eglaube. Nicht minder wahr ist aber auch, daß von allen Einrichtungen im Staate und in der Gemeinde die Schule dem einzelnen Bürger den unmittel- »arsten Vortheil oder Nachthcil bringt und Staat und Gemeinde eS bei keiner anderen Einrichtung so in ihrer Hand haben, ihre speciellen Interessen zu fordern, wie gerade bei der Schule. Beansprucht daher mit Recht der Staat
$ontr°k .übet die Schule, so darf wohl auch der Gemeinde, welche, rwe Wiesbaden, eine so beträchtliche Summe von ihrer Einnahme für Schul- ikr. »^wendet, das Recht nicht länger versagt werden, bei der Anstellung er. Wer und ihres jeweiligen Schulinspectors ein entscheidendes Wort mit- »ur den,Fall nun, daß einerseits Königliche Regierung nnserm Er- bnß nsln °^>er Beziehung willfährig entgegen kommt, glaubt die Schulcommission, Neits auch Pflicht der Gemeinde sei, für ein' mseren Verhältnissen hnrf >.■ mCre. “u$ere Stellung der Lehrer zu sorgen. Ihrer Ansicht nach
°>k Gemeinde so wenig wie der Staat den Grundsatz aufstellen, daß die
uph h r -n .!rer "Ur so und so viel Stunden während des Tages beanspruche
Q(I„ °a“ lu lhm auch nur für diese Zeit eine entsprechende Renumeration zu
v - yave, was er dagegen für seine Existenz etwa noch weiter bedürfe, daS kyrl'Vr E scmen schulfreien Stunden selbst heraus zu schlagen suchen. Sie ö*cie "ogit in dreifacher Beziehung für incorrect, einmal, weil es nicht nur 9 t londcrn meistens auch üblig ist, daß wenn der Mann dem Amte genügt,
