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Tagblati.

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

Ko. 83. Donnerstag den 9. April 1868,

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Znfevate für die Ofterfeiertaae.

Wir benachrichttgen das verehrliche Publikum, dass am Charfrettage kein Tagblatt und das letzte vor Oster« am Samstag erscheinen wird, so daß Inserate für die Feiertage am Donnerstag bis 2 Uhr erbeten werden.

_________________Die Redaction.

AWzug aus den Beschlüssen des Gemeinderaths zu Wiesbaden Sitzung vom 5. Februar 1868.

(Schluß.)

305. Herr Scholz erstattet Namens der Commission zur Prüfung des Der- trags mit der hiesigen Gasbeleuchtungsgesellschaft folgenden Bericht: . "»S Prüfung des Vertrags mit der hiesigen GaSbeleuch-

tungsgesellschaft bestellt, hat die Acten hiesiger Gemeindeverwaltung erhoben und zur Vergleichung der Verträge der benachbarten Städte Cüln, Frankfurt a M ^rden^erbtten^"^' S°btcni' ^^fenbach von den betreffenden städtischen' Be!

Der Herr Oberbürgermeister von Cüln, die Großherzogl. Hessischen Bürger, meistereien Darmstadt, Mainz und Offenbach, das Bau-Amt der Stadt Frank­furt haben diesem Ersuchen freundlichst entsprochen, der Herr Oberbürgermeister von Coblenz Mitgetheilt, daß man dort im Begriffe stehe, einen neuen Ver, tragsabschluß vorzubereiten, der bestehende sei vor längeren Jahren unter äußerst ungünstigen Bedingungen abgeschlossen worden.

Was zunächst das Verhältniß der Stadt Wiesbaden zu der hiesigen Gasbe- leuchtungsgesellschast betrifft, so können wir die weitläufigen Verhandlungen 5 /Um PJW des Vertrags als unwichtig übergehen und wollen nur be- merken, daß den Acten noch zwei anderwette Bewerbungen um die hiesige Concession vorgelegen haben, die beide etwa zu gleichen Preisen die öffentliche Beleuchtung übernehmen wollten. Sie verlangten ungefähr 14 st. 20 fr. für Brennstunden jeher Laterne, während dieselben jetzt 17 fl. kommen. Da die übrigen Bedingungen aus den Acten nicht zu ersehen sind, ist uns kein herangez^en wurdet"' Anerbietungen wenigstens nicht zur Concurrenz

Der Wiesbadener Vertrag wurde abgeschlossen am 26. Februar 1847 und der Herzogl. Landesregierung am 13. December 1848 genehmigt. Da« Protocoll, von Herzog!. Landoberschultheiserei gestellt, ist erst am 14. Februar ausgenommen worden, es ist die« dir Nachholung einer Förmlichkeit. Dix