Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
K8«8.
Mittwoch de» 1. April
No. 78»
2 Sgr. 7 Pf.,
9 fr. oder
38 fr. oder
Der
12'M fr. oder
38'/, fr. oder
1) für Wiesbaden pro Quartal .... auf Wunsch der verchrlichm hiesigen Abonnenten wird das Blatt in's Haus gebracht, pro Quartal
2) für auswärts innerhalb des Preußischen Staatsgebietes pro Quartal incl. Provision
und Stempelsteuer . . .....
außerdem wird von den König!. Postanstalten Bestellgebühr pro Quartal erhoben . .
3) außerhalb des Preußischen Staatsgebiets pro Quartal . . . . . . . . .
Bekanntmachung.
des Kirchenfonds, der drei Pfarreien, der erste»
Bestellgebühr pro Quartal auf dem Land . 15 fr. oder
„ „ „ am Postort . . 12 fr. ober
Inseraten werden in gewöhnlicher Schrift die Zeile mit
10 Sgr. 9 Pf.,
3 Sgr. 6 Pf.,
11 Sgr.
4 Sgr. 3 Pf.
3 Sgr. 2 Pf.
4 Kreuzer ober
1 Sgr. 2 Pf. berechnet.
Anzeigen, welche mehrmals nacheinander oder in kurzen Zwischenräumen ein- gerückt werden, genießen einen entsprechenden Rabatt.
Bestellungen auf das mit dem 1. April 1868 beginnende II. Quartal beliebe man in Wiesbaden in der Expedition, Langgasse 27, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern oder den Landpostdoten zu machen.
L. Scheüenberg'sche Hof-Buchdruckerei. Bekanntmachung.
DaS Bureau der Staatssteuer-Erhebung wird am 2. April c. in daS Landesbankgebäude übersiedeln, weßhalb an diesem Tage das Bureau geschlossen ist.
Wiesbaden, den 1. April 1868. Königliche Receptur.
Meyer.
und Festtage in der bisherigen Weise.
Abonneinentspreis:
35 fr. ober 10 Sgr.
Einladung mm Ädonnement
aus daS
Wiesbadener Tagblatt
pro II. Quartal 1868.
DaS .Wiesbadener Tagblatt" erscheint täglich mit Ausnahme der Son»'
