Einzelbild herunterladen
 

Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

K8«8.

Mittwoch de» 1. April

No. 78»

2 Sgr. 7 Pf.,

9 fr. oder

38 fr. oder

Der

12'M fr. oder

38'/, fr. oder

1) für Wiesbaden pro Quartal .... auf Wunsch der verchrlichm hiesigen Abon­nenten wird das Blatt in's Haus gebracht, pro Quartal

2) für auswärts innerhalb des Preußischen Staatsgebietes pro Quartal incl. Provision

und Stempelsteuer . . .....

außerdem wird von den König!. Postanstalten Bestellgebühr pro Quartal erhoben . .

3) außerhalb des Preußischen Staatsgebiets pro Quartal . . . . . . . . .

Bekanntmachung.

des Kirchenfonds, der drei Pfarreien, der erste»

Bestellgebühr pro Quartal auf dem Land . 15 fr. oder

am Postort . . 12 fr. ober

Inseraten werden in gewöhnlicher Schrift die Zeile mit

10 Sgr. 9 Pf.,

3 Sgr. 6 Pf.,

11 Sgr.

4 Sgr. 3 Pf.

3 Sgr. 2 Pf.

4 Kreuzer ober

1 Sgr. 2 Pf. berechnet.

Anzeigen, welche mehrmals nacheinander oder in kurzen Zwischenräumen ein- gerückt werden, genießen einen entsprechenden Rabatt.

Bestellungen auf das mit dem 1. April 1868 beginnende II. Quartal be­liebe man in Wiesbaden in der Expedition, Langgasse 27, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern oder den Landpostdoten zu machen.

L. Scheüenberg'sche Hof-Buchdruckerei. Bekanntmachung.

DaS Bureau der Staatssteuer-Erhebung wird am 2. April c. in daS Landesbankgebäude übersiedeln, weßhalb an diesem Tage das Bureau ge­schlossen ist.

Wiesbaden, den 1. April 1868. Königliche Receptur.

Meyer.

und Festtage in der bisherigen Weise.

Abonneinentspreis:

35 fr. ober 10 Sgr.

Einladung mm Ädonnement

aus daS

Wiesbadener Tagblatt

pro II. Quartal 1868.

DaS .Wiesbadener Tagblatt" erscheint täglich mit Ausnahme der Son»'