Wiesbadener
Taablalt
Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
Donnerstag den 19. März
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. 1868.
Die Aufstellung von Dienstetats der Lehrer betr.
Zur Erneuerung und Ergänzung der bestehenden Dienstetats der einzelnen Lehrer hat Kvnigl. Regierung verfügt, daß von Schul- und Germiudevors ständen nach einem Formular, welches den Herren Bürgermeistern in genügender Anzahl zugeftellt werden wird, über die jetzigen Personal- und Localverhältnisse Zusammenstellungen gemacht werden.
Es wird darüber bemttkt: , ,
Für jede etatsmäßige, eventuell auch gegenwärtig unbesetzte Schul- resp. Lehrerstelle ist ein Formular zu verwenden.
Der Namen des gegenwärtigen Inhabers der Stelle ist in der ersten Zeile unter Lauf. No. 1 mit den nebenstehenden Angaben einzutragen. Wo mehrere Schulzimmer in einem Schulhause sich befinden, ist posit. 1 Schulhaus nur bei der ersten (obersten) Schülstelle auszufüllen, bei den übrigen darauf zu verweisen.
Bei posit-, 4 ist die Classenfrequenz der letzten 5 Jahre nebeneinander zu stellen und die Durchschnittszahl beizufügen.
Die posit. 5, 6, 7, 8 sind selbstredend nur bei denjenigen Stellen auszufüllen, auf welche sie Anwendung finden.
Bei der Gehaltsangabe sind die decretlichen Einnahmen in die betref- ftnde Columne aufzunehmen, der wirkliche aber, entweder gar nicht oder nur theilweise als Besoldung aufgerechnete Betrag vor der Co
lumne anzugeben.
Königl. Regierung hat möglichste Beschleunigung verfügt. Die Schulvorstände wollen die Herren Lehrer bei Aufstellung der Etats, welche von den Gemeinde- und Schulvorständen zu unterschreiben und binnen längstens 4 Wochen vorzulegen sind, zuziehen.
Wiesbaden, Hochheim und Höchst, den 16. März 1868.
Königliches Amt.
Raht. Held, Schellenberg.
"Peter Köhler von Fraueustein will nach Amerika auswandern.
Wiesbaden, den 17. März 1*868. Königl. BervaltungS-Amt.
Naht.
Martin Pölz er von Holbach, Königl Amts Wallmerod, schon lange Zeit temporär in Frauenstein wohnhaft, will mit Familie nach Amerika auswandern.
Wiesbaden, den 17. März 1868. Königl. Verwaltungs-Amt.
______Naht.
Die Beförderung von Militär-Personen auf den Königlichen StaatS-Eisenbahnen betr. ES wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemäßheit
