Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.
No. 36. Mittwoch den 12' Februar L868.
Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderaths zu Wiesbaden. Sitzung vom 15. Januar 1868.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Zollmann und Burkart.
115—124. Erledigung verschiedener Mobilienversicherungen.
125. Zu dem Gesuche des Professors Dr. Robert von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Errichtung von russischen Kaminen in seinem in der Louisen- straße Nr. 21 belegenen Wohnhause soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden sei.
126. Zu dem Gesuche des Rentners Gottfried RamSpött von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Errichtung eines Balkons an dem zu erbauenden Hintergebäude zu seinem an der Sonnenbergerstraße belegenen Landhause, sowie zur Ueberdachung des Hofraums soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbauinspection vorgeschlagenen Bestimmungen vün hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden sei.
127. Desgleichen zu dem Gesuche des Drehers Wilhelm Weingardt von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Anlage einer Feldbacksteinbrennerei auf feinem Grundstücke an der Emserstraße.
128. Ebenso zu dem Gesuche des Wilhelm Wanger von hier um Ertheilung der Erlaubniß zur Errichtung zweier russischer Kamine in dem Hinterhause seines am Ecke des Römerbergs und der Schachtstraße belegenen Wohnhauses. !.,6- ^uf Vorlage der Nummerliste über das in dem städtischen Walddistrikte Kohlheck, Abtheilung B, pro Forstjahr 1867—68 erfallene Gehölz wird beschlossen: aus diesem Distrikte 3M Stück gute Wellen für das städtische Holz. Magazin zu entnehmen, alles übrige Gehölz aber zu versteigern.
137. Der unterm 11. l. M. mit Jacob Rückert von hier wegen Ueber- nähme der Holzfällungsarbeiten in den städtischen Walddistrikten Münzberq. Hebenkies und Kisselborn abgeschlossene Accord wird genehmigt.
143—149. Genehmigung verschiedener Rechnungen.
„ 15;v .Auf Rescript Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, dahier vom 9. I. M. ad Nr. I. A. 73 auf Bericht vom 28. October v. I., die Bildung des hiesigen Jagdbezirkes betreffend, wird beschlossen: diesen Gegenstand an die früher desfalls bestellte Commission zur Prüfung und Berichterstattung zu verweisen. hmiwW! :i <iuu «MD gchAM
154. Auf das mit Jnscript Königlichen Verwaltungsamts vom 8. l. M. ml«.abschriftlich anher mitgetheilte Rescript Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, vom 31. v. M. ad Nr. I. 38, 221a auf Bericht Do® 30. v. M. die Einführung der Thalerwährung mit dem 1. Januar 1868, insbesondere die dadurch erforderlich werdende Reduction der Tarifsätze und ent-
