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Amtliches Organ für die Stadt Wiesbaden.

No. 2? Samstag den 1. Februar 1868,

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Auszug aus den Beschlüssen desGemeinderaths zu Wiesbaden. Sitzung vom 2. Januar 1868.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Scholz, R. Schmitt, Glaser und Nathan (Letz­terer verreist).

1—12. Erledigung verschiedener Mobilienversicherungen.

13. Zu dem Gesuche des Architecten Eduard Mecklenburg von hier Namens des Vorstandes der Acticnbierbrauerei zu Nassau um Erthcilung der Erlaubniß zur Anlage eines neuen Schachtes an dem Lagerkeller an der Frankfurterstraße soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbauinspection vorge­schlagenen Bestimmungen von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden sei, daß der Gemeinderath aber auch nichts dagegen zu erinnern finde, wenn dem Gesuche bezüglich der Stellung des Gebäudes, wie vorgcbracht, willfahrt werde.

14. Zu dem Gesuche des Charcutiers Heinrich Sulzer dahier um Ge­nehmigung zur Abänderung des ursprünglichen Bauplans eines au der Platter- straße zu erbauenden Eiskellers soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbauinspection vorgeschlagenen Bestimmungen von hier auS gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwendcn sei.

15. Zu dem Gesuche des Tünchers Philipp Friedrich Erkel von hier um Ertheilung der Erlaubniß zum Graben eines Brunnens auf seinem Grund- eigenthume im Felddistricte „Altebach", sowie zur Errichtung einer Bretterhütte daselbsst soll berichtet werden, daß unter den von Königlicher Hochbauinspection vvrgeschlagenen Bestimmungen und unter der weiteren Bedingung, daß die Erbauung der Bretterhütte nur auf Widerruf gestattet werde, von hier aus gegen die Genehmigung des Gesuches nichts einzuwenden sei.

16. Zu dem Gesuche der Direktion der Taunus-Eisenbahn-Gesellschaft um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung eines bedeckten Ganges zwischen den Wartesälcn und der Einsteighalle im hiesigen Bahnhofgebäude soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzuwenden sei. - 17. Zu dem Gesuche des Gärtners Carl Brömser von hier um Ertheilung

r>er Erlaubniß zur Erbauung eines kleinen Wohn- und Gewächshauses, sowie zum Graben eines Brunnes auf seinem Grundstücke im Felddistricte lieber- - hoben soll berichtet werden, daß unter bett von Königlicher Hochbauinspection vorgeschlagenen Bestimmungen und unter der weiteren Bedingung, daß Gesuch- stcller für den unschädlichen Abfluß des Gewässers aus dem Gebäude auf eigene Kosten zu sorgen habe, ihm auch nicht gestattet werde, eine Senkgrube ; anzulegen, er überdies keinerlei Anspruch auf Beleuchtung und bessere Hec- : ÜEung des Weges zu erheben berechtigt fei, von hier aus gegen die Gc- ! vehmigung des Gesuches nichts einzuwenden sei.