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Wiesbadener

(Organ des Königlichen Verwaltungs-Amts.)

Ro. 279» Mittwoch den 27. November 1867.

Bekanntmachung.

Die im Preußischen Staatsgebiete belegcnen Poftanstalten haben die Weisung erhalten, bis zum 15 December ( I. alle Geldsendungen von Beiträgen für die Abgebrannten zu Johann-Georgeastadt uncntgeldich zu befördern.

Die Gemeindevorstände wollen daher die gesammelten Beiträge an die be­treffenden Recepturen unter Dienstsiegel und mit der AufschriftCollectengelder für Johann-Georgenstadt", welche durch ihre Unterschrift zu beglaubigen ist, durch die Post einscnden, und werden die Recepturen unter gleichem Verfahren diese Geldsendungen an die Regierungs-Hauptcasse abliefer«.

Wiesbaden, den 25. November 1867. Der Landrath.

______________________________________________v. Jordan.

Bekanntmachung.

In §. 9 der Instruction für die Behörden zu der vorzunehmenden Volks- Mnng ist angeordnet, daß die zehn, die Uebersicht, Formular I)., abschließen­den Zahlenspalten summirt werden sollen.

Um Jrrthümer zu vermeiden, wird bemerkt, daß diese Summirnng sich auf Spalte 1 (Häuser), 2 und 3 (Haushaltungen), 5 (Anstalten), sowie 8 bis 14 bezieht, indem die Spalten 2 und 3 zusammen die Zahl der Haushaltungen angeben. Es ist daher auch von den Zählern in Spalte 2 des Formulars D. «ur der Hauseigeuthümcr oder dessen Stellvertreter einzutragcn, wenn er das Haus selbst mitbewohnt, im anderen Falle bleibt diese Spalte leer, da in Spalte 3 nur diejenigen Haushaltungsvorstände eingetragen werden, welche in dem Hause als Miether wohnen.

Die Herren Bürgermeister wollen hiernach die Zähler genau instruiren.

Wiesbaden, den 25. November 1867. Der Landrath.

LL"' _______________v. Jordan.

Es soll zu der von dem Bczirksrath vorzunehmenden Schöffenwahl ge­schritten werden.

Um dem Bezirksrathc, welcher in den einzelnen Orten nicht so personalkundig m wie die Herren Bürgermeister, zu diesem wichtigen Richteramte taugliche Personen Vorschlägen zu können, ersuche ich den Herrn Bürgermeister:

1) von Biebrich-Mosbach 24, 2) von Bierstadt 4, 3) von Dotzheim 6, öon Erbenheim 4, 5) von Frauenstein 2, 6) von Georgenborn 2, 7) von Wod) 1, 8) von Auringen 1, 9) von Kloppenheim 2, 10) von Naurod 2, *1) Bon Rambach 2, 12) von Schierstein 6, 13) von Sonnenberg 4 tüchtige Personen umgehend, jedenfalls vor der auf den 29. LM. anberaumten Be- Msrathssitzung, zu benennen, aus welchen der Bezirksrath auswählen kann.

Zu Schöffen können Alle gewählt werden, welche zum Geschwornenamte