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(Organ des Königlichen Verwaltungs-Amts.)

Dienstag den 22. October

1867.

No. 248.

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Die Erhebung der Hauscollecte für den Central­waisenfonds für das Jahr 1867 betreffend.

Den Herren Bürgermeistern wird in den ersten Tagen eine Anzahl von Exemplaren des Rechenschaftsberichts über die Waisenpflege im Jahre 1866 zur entsprechenden Vertheilung in ihrer Gemeinde zugehen.

Acht Tage nach dieser Vertheilung sind die Subscriptionslisten in Umlauf zu setzen und ist sodann die Erhebung der gezeichneten Beiträge in üblicher Weise anzuordnen und so zu Ende zu führen, daß die Armenpfleger die er­hobenen Beiträge in 14 Tagen an die König!. Receptur abgeliefert haben werden.

Die hierüber daselbst ausgefertigte Quittung ist mit dem Verzeichnisse der Subscribenten demnächst dahier vorzulegen.

Die Ausgaben des Centralwaisenfonds haben auch im verflossenen Jahre die Einnahmen weit überschritten und wird Ihnen daher anempfohlen, soviel als thunlich auf Zeichnung möglichst reicher Beiträge hinwirken zu wollen.

WieSbadm, den 17. October 1867. Königliches Verwaltungs-Amt. __________________________________________Naht.__________

Bekanntmachung.

Donnerstag den 7. November l. I. Nachmittags 3 Uhr werden die den Sebastian HöhlerS Eheleuten zu Wiesbaden gehörigen, daselbst belegenen Ge­bäude, bestehend in einem zweistöckigen Wohnhaus und einer zweistöckigen Scheuer liebst Hofraum, belegen in der Feldstraße zwischen Sebastian Höhler und Moritz Bongert und ferner einem zweistöckigen Wohnhaus nebst Hofraum, belegen in der Feldstraße zwischen Georg David Schmidt und Sebastian Höhler, in dem Rathhause zu Wiesbaden zwangsweise versteigert.

Wiesbaden, den 26. September 1867. König!. Amtsgericht, Abthlg. II. 277 Leidner.

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Bekanntmachung.

Die Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer betr.

Nachdem nunmehr auf Grund der festgestellten Urwählerlisten die Aufstellung der allgemeinen Abtheilnngslisten, sowie die Aufstellung der Abtheilungs- listeu für jeden einzelnen Urwahlbezirk hiesiger Stadt in Vorschrift«- Mäßiger Weise erfolgt ist, wird dieses mit dem Anfügen öffentlich bekannt ge­macht, daß diese Abtheilungslisten von Dienstag den 22. Oktober d. Js. en während drei Tagen zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause offen liegen, und daß innerhalb drei Tagen nach dieser Bekanntmachung es jedem fretsteht, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen bei der Bürger­meisterei seine Einwendungen schriftlich anzubringen oder zu Protocoll zu geben.