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(Organ des Königlichen Verwaltungs-Amts.)
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J|o, Donnerstag den 17. Oktober 1867.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des Gesetzes vom 17. Mai d?Js., der Allerhöchsten Ordre Dom 22. September d. Js. und des Artikel 51 der VerfassungS-Urkunde vom 31. Januar 1850 setze ich, auf Grund der §§. 17 und 28 der Wahl-Verordnung vom 30. Mai 1849 für den ganzen Umfang der Monarchie den Tag bet Wahl der Wahlmänner
auf -en 30. Oktober
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und den Tag der Wahl der Abgeordneten
auf den 7. November d. I.
hierdurch fest.
Berlin, den 8. October 1867. Der Minister des Innern,
gez. Graf Eulenburg.
Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Wiesbaden, den 14. Octobcr 1867. Der Landrath.
s v. Jordan.
^andräthliche Bekanntmachung.
Das Verzeichniß der Urwahlbezirke des Landkreises Wiesbaden für die be- «orstchende Wahlen mache ich hierunter bekannt.
Aus demselben sind zugleich das Wahllocal, die Namen der Wahlvorsteher md deren Stellvertreter ersichtlich.
Denselben ist dieses Blatt von den Ortsbehörden sofort zur Kenntnißnahme
wrzulegen.
Eine besondere Ernennungsurkunde wird nicht ausgefertigt werden.
In den nächsten Tagen werde ich den Herren Vorstehern die AbtheilungS- listen, ferner die Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten Dom 30. Mai 1849, das Reglement dazu vom 15. September v. I., das Gesetz vom 17. Mai d. I., die Verordnung vom 14. September d. I., das Formular zum Wahlprotocoll, das bei der Wahl selbst zu benutzen ist und die Einladungsschreiben der gewählten Wahlmänncr zusenden.
Die AbtherlungSliste bitte ich in dem Wahllocal zur Einsicht auszulegen md dann die OrlSoorstände des Urwahlbezirks sofort zu benachrichtigen.
Die letzteren haben sofort den Urwählern die Auslegung in ortsüblicher Weise mit der Eröffnung bekannt zu machen, daß Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste in drei Tagen schriftlich oder zu Pro- itocoü bei mir anzubringen sind.
Drei Tage nach dieser Bekanntmachung wollen die Herren Vorsteher folgendes Attest:
„Daß die AbtheilungSliste des Urwahlbezirks Nro. . . bls zum heutigen Tage drei Tage lang, nämlich vom . . bis zum . . d. Bits.
