Wiesbadener 'M T a g b HK^ t. No. 209 Freitag den 7. September 1S07
Weinversteigerung.
Von den naffauischen Domanial-Weinvorräthen aus der Erndte von 1866 werden der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt:
i) z« Eberbach
Donnerstag den 3. October 1. I. Mittags 127» Uhr:
8 ganze 5 halbe Stück Hochheimer, -.MioWmP 19 „ 1 halbes „ Neroberger,
3 „ 2 halbe „ Hattenheimer,
1 ganzes 1 halbes „ Markobrunner,
19 ganze „ Steinberger;
H) zu Rüdesheim
Freitag den 4. Oktober l. I. Mittags 127» Uhr:
(aus den Gemarkungen von Rüdesheim, Eibingen und AßmannShausen) a) an weißen Weinen:
8 ganze 7 halbe Stück,
b) an rothen Aßmannshäuser Weinen: '
2 halbe 30 viertel Stück.
Die Probenahme an den Fässern findet sowohl zu Eberbach als zu Rüdesheim Donnerstag den 26. September und Mittwoch den 2. Oktober von Vormittags 9 bis Nachmittags 5 Uhr statt.
Wiesbaden, den 1. September 1867.
Aus der Lsnzlei des Königlichen Jinsiy-Collegium.
Die Schießübungen der Artillerie betr.
Die Schic-ßübung der Artillerie auf dem Bierstadt-Jgstadter Felde wird voraussichtlich nur einen Tag jedoch bis Nachmittags 3 Uhr dauern.
Samstag den 7. (. Mts. wird wahrscheinlich nicht mehr geschoffcn, das Feld bleibt,,jedoch für das Militär reservirt. '
Wiesbaden, den 5. September 1867. Königliches Verwaltungs-Amt.
,____________________________Raht.
t.• . Die Aufstellung der Urlisten' zum
m«? . Geschwornenamte betr.
Die Aufstellung der Geschworncnlisten geschieht nach der eingeführtrn Preußischen Strafproeeßordnung in ganz anderer Weise wie bisher.
In Folge Verfügung Königl. Regierung hat der Herr Landrath das nach- folgmde Schreiben hierher erlassen: . . -r-
Nach den 88- 278 u. s. w. der Strafproeeßordnung vom 25. Juni l. I., von welcher demnächst eine amtliche Ausgabe Mit dem Jntelligenzblatte für Nassau erscheüren wird, ist für jeden landräthlichen Kreis eine Urliste der nach den 88- 274 u. s. w. der angezogenen Verordnung zum Geschwornendienstt berufenen Personen in der bezeichneten Form im Monat Oktober anfzustellen und nach erfolgter Offenlegung und Entscheidung über etwa erhoben werdende Reklamationen an den Regierungs-Präsidenten einzuscnden.
