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Wiesbadener

No. m.

Samstag den 27. Juli

1867

Bekanntmachung.

Anmeldung und Prüfung der einjährigen «... Freiwilligen betreffend.

D t,eichen Wehrpflichtigen, welche als einjährige Freiwillige dienen wollen und im Regierungsbezirk Wiesbaden nach §. 21 der publicirten Militär Ersatz- Instruction vom 9. December 1858 gestellungspflichtig sind oder gestellung«.

m,.. ... r Wiesbaden, den 20. Juli 1867.

Mit Hinweis auf die §§. 17 und 18 der Anweisung vom 13. Mai 1867 fr ,ba® s°rmelle Verfahren bei der Veranlagung der Klaffensteuer wird das Königliche Amt noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß gleich nach Wlederelngang der von uns festgestellten Klaffensteuerrollen solche den Bürger- meistern zur Offenlegung derselben zugestellt werden müssen Dieselben sind zugleich auf Beachtung der Bestimmung im §. 19 jener Anweisung aufmerk, sam zu machen. Gleichzeitig mit der Offenlage der Rollen in den resp. Ge­meinden muß ohne reden Verzug mit der Aufstellung der Klassensteuer-Hebe­rollen begonnen werden, und sind dieserhalb die Bürgermeister mit spmeller Anweisung zu versehen.

..Die Erhebung der Klassensteuer erfolgt in den ehemals nassauischen Landes- ^E-n-insM>e,len noch in der bisherigen Weise der Steuererhebung, und ist Mlb °uch zu den Heberollen das hierzu bisher übliche Formular mit den erforderlichen Abänderungen in Anwendung zu bringen.

Diese Aenderungen bestehen darin, daß an Stelle:

1) in Colonne 2 Nr. des Stockbuchs, die Nr. der Klassensteuerrolle, 2> *" ^ot°nnc 4 ~ Betrag eines Simplums, Monatlicher Betrag der Klaffensteuer, und

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.. f, Königliches Finanz-Collegium.

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wird zur genauen Beobachtung zur Kenntniß der Herren Bürgermeister gebracht. v

Wegen Offenlegung der Klaffensteuerrollen und Aufstellung der Heblisten sind denMigen Herren Bürgermeistern, welchen die festgestellten Klassensteuer- roüen schon zugegangen sind, specielle Aufträge ertheilt worden.

. A°.r. a ru den Heblisten werden mitgetheilt werden und ist der Bedarf, sobald die Rollen zugegangen sind, umgehend anzuzeigen.

Wiesbaden, den 26. Juli 1867.

König!. Verwaltungs-Amt.

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