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Donnerstag den 13 Zum

No. 136

Mit Beziehung auf den in Nr. 111 dieses Blattes den Herren Bürger- meistern zur Kenntniß gebrachten Erlaß des Mimsterial-CommissariuS, Herrn Obkrregierungsrath Marot vom 3. Mai l I. werden dieselben Wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Wiederholung (Rekapitulation) der Re­sultate der einzelnen Seiten jeder Classensteuer-Rolle zur Erleichterung bei dem demnächstigen Festftellungsverfahren in einem besonderen, der Rolle beizusügen- den Hefte aufzunehmen und es erforderlich ist, daß diese Wiederholung nicht zu nahe geschrieben wird, damit die bei der Prüfung der Rolle entstehenden Abänderungen noch leserlich zwischen die Zeilen der Wiederholung geschrieben werden'können. AM

Wiesbaden, den 12. Juni 1867. König!. Verwaltungsamt.

______________*______________________________________________ nten« jaw-- Bekanntmachung.

Die Unterhaltungsarbeiten an dem Justizgebäude und dem AmtscivilgefänA- niß dahier pro 1867, als: -76

Tüncherarbeit, veranschlagt zu . . . 112 st. 37 fr., Schreinerarbeit, 48 17

Maurerarbeit, 12 36

Schlosserarbeit ... 8 30

Kieslieferung ... 48 f/i

sollen an den Mindestfordernden vergeben werden, wozu Termin auf

Dienstag den 18. l. M. Vormittags 11 Uhr auf dem Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumt worden ist.

Lusttragende werden mit dem Bemerken eingeladen, daß die Kostesanschläge und Bedingungen bis zu diesem Termine dahier zur Einsicht offen liegen.

Wiesbädeu, den 12. Juni 1867. Königl. Verwaltungs-Amt.

l'kH Raht.______

Bei der heute - unter polizellicher Aufsicht stattgefundenen Verlvosuug eines Oelgemäldeö ist der Gewinn auf No. 198 gefallen.

Wiesbaden, den 7. Juni 1867. Königl. Polizei-Directwn.

__ ______________________ ________Seyfried v. o.

Aufforderung.

Die Klassen- und klassificirte Einkommen- steuer Petr. ",

Da die Vorlage der Klassensteuerrolle sehr beeilt wird, so sieht man s«h ge- uöthigt, die mit der AMeferung der auSgefüllten Formulare noch im Rückstände, befindlichen Einwohner bei Straf-Vermeidung dazu auf­zufordern und macht Mei wiederholt darauf aufmerksam, daß es gesetzliche Verpflichtung ist, die Angaben für die Columnen 1, 2, 3, 4 und 6 über den Personen- und Viehstand zu machen, und daß jeder Grundeigenthümer, sowie jedes Familjenhaupt für die gichtige Angabe seiner Angehörigen und resp. seiner Hausbewohner verantwortlich und-haftbar tflKMUtqp UAtiri-

Wiesbaden, den 11. Juni 1867. Der Bürgermeister-Adjunkt.

Conltn.