Ks. 83. Mittwoch den 10. April 1867.
Die Einführung der preußischen Classen- m ..und classificirten Einkommensteuer betr.
Nach , einem Schreiben des Mmistcrial-Commissarius Herrn RcgierungS- raths Lieb recht ist höheren Orts die sofortige Einführung dieser Steuer verfugt worden. '
^.Zunächst ist eine vollständige Personenstandöaufnahme und Aufstellung von Classensteuerrollen und zwar in doppelter Ausfertigung erforderlich. Es werden zu diesem Behufe jedem der Herren Bürgermeister 2 Titelbogen und die nöthigen Cmlagebogen mitgctheilt. Die Ausfüllung dieser Classensteuerrollen wird vorläufig nur in den Spalten 1 bis 7 und 31 bis 50 verlangt. Ein Exemplar der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen wird gleichfalls mitaetbeilt und wird die nöthige Anleitung geben. 9 9
..Die Aufstellung der Classensteuerrollen liegt gesetzlich den Gemeindevor- ständen ob. Die Herren Bürgermeister werden hiernach beauftragt, diese Nollen schleunigst auszustellen. In den größeren Gemeinden, den Städten Wiesbaden und, Biebrich-Mosbach, sodann Dotzheim und Schierstein wird e 1 riud zum 15. Mai, in den anderen eine solche bis zum Schluffe dieses Monats, ganz unabänderlich gegeben. Die Gewerbesteuercataster, die Volkszahlaufnahmen re. werden die Herren Bürgermeister in den Stand setzen, die Classensteuerrollen vollständig und richtig aufzustellen
Die Richtigkeit ist auf dem Titelblatt pflichtmäßig zu bescheinigen. Sollten etwa für Aufstellung dieser oder der bereits früher verfügten Anfertigung der anderen Steuerrollen und Veranlagungsnachwcisungen Formularien fehlen, so wollen Sie unter genauer Angabe des Bedarfs an Titel- und Eiulagebögen berichten. • ° °
Jedenfalls ist vor Schluß dieses Monatö zu berichten, wie weit die Aufstellung der Classensteuerrollen gediehen ist. r
Wiesbaden, den 8. April 1867. König!. Verwaltungs-Amt.
-------_________ Naht.
Zu be™ ^cichafle der Veranlagung der einzuführenden directen preußischen iL mtt Genehmigung des Herrn Finanzministers der Herr Domäne- ”‘9 Pr- Busch dahier zum Vcranlagungs-Commissarius für den Stadt- und Amtsbezirk Wiesbaden ernannt worden.
Die Herren Bürgermeister werden angewiesen, dem Herrn CommissariuS ^btr.was Ihrerseits m Beziehung auf die Anfstellmig der VeranlagungS- nachweffung und die Steucrrollen geschehen ist, Kcnntniß zu geben und den- selben tn seiner Wlrffamkeit in jeder Weise zu unterstützen.
Wiesbaden, den 3. April 1867. König!. VerwaltungS-Amt.
-_______________________________________________Raht.
Bekanntmachung.
Mittwoch bett 17. April l. I. Nachmittags 3 Uhr läßt die Ehefrau des Herrn Metzgcrmetsters Nicolaus Satori, Louise geb. Trumpp dahier, alS natürliche Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder erster Ehe: Auguste,
