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Wiesbadener

Ro. SO. Donnerstag den 4. April 1867.

Einladung zum Abonnement

auf daS

Wiesbadener Tagblatt.

DasWiesbadener Tagblatt", zugleich Organ des Königl. VerwaltungS- amtS, erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, und bringt wie bisher alle amtlichen und städtischen Erlasse und Bekanntmachungen.

DaS Feuilleton wird auch ferner eine interessante Unterhaltungslectüre bieten nebst Theater- und Concert-Anzeigen :c.

Die sich trotz mannigfach versuchter Concurrenz noch gesteigerte Theilnahme deS Publikums beweist am Besten, daß dasWiesbadener Tagblatt" allen Anforderungen seines großen Leserkreises entspricht.

Die Inserate in demWiesbadener Tagblatt" erhalten in demselben eine mehr als doppelte und dreifache Verbreitung wie in irgend einem andern hier erscheinenden Anzeigeblatt, wodurch dieselben ihren eigentlichen Zweck am besten erreichen und demnach auch in jeder Beziehung die billigsten sind.

Der Abonncmentspreis beträgt pro Quartal 24 fr., für Auswärts mit Zuschlag der Postgebühr, und wird das Blatt nach Wunsch den verehrlichen hiesigen Abonuenten für 9 fr. pro Quartal ins Haus gebracht. Die Jnser- tionSgebühr beträgt für die Zeile in gewöhnlicher Schrift ober deren Raum 3 fr., für Inserate, die mehrmals nach einander oder in kurzen Zwischen- räumen eingerückt werden, wird ein entsprechender Rabatt bewilligt. Bestel­lungen auf das mit dem 1. April 1867 beginnende neue Quartal beliebe man in Wiesbaden in der Expedition, Langgaffe 27, auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern ober ben Landpostboten zu machen.

L. Schelleuberg'sche Hos-Buchdruckerei.

Ad Nurn. Reg. 10582. Die Einstellung der zum einjährigen frei-

willigen Militärdienst Berechtigten betr. Königliches General-Commando des XI. Armee-Corps hat die Truppentheile ermächtigt, die mit Berechtigungsschein zum einjährigen freiwilligm Militär- bienfte versehenen jungen Leute der Prüfungsbezirke Wiesbaben und Saffet ausnahmsweise noch nach dem Heutigen einzustellen, wenn sich dieselben bis zum 15. dieses Monats bei den Truppentheilen gemeldet haben. /

Wiesbaden, den 1. April 1867. Königliche Regierung.

In Auftrag: Diehl, vdt. Schlitt.

Vorstehender Erlaß Königl. Regierung wird zur öffentlichen Keuntniß gebracht und die Herren Bürgermeister ersucht, denselben den betreffenden Personen be­kannt zu machen. - .

Wiesbaden, ben 2. April 1867. Königliches VerwaltungS-Amt.

Naht.