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No. 283, Samstag den 1. December L8GG.

Für den Monat December kann auf das „Wiesbadener Tagblatt" mit 10 kr. abonnirt werden. Die Expedition.

An die Leser des Tagblatts!

Um dem falschen Gerüchte — „daß das seit 14 Jahren in meinem Verlage erscheinende „Wiesbadener Tagblatt" mit dem 1. Januar 1867 aufhören oder in andere Hände über­gehen würde" — zu begegnen, bringe ich hiermit zur Keuntniß des verehrlichen Publikums, daß ich der alleinige Gründer und Besitzer des „Wiesbadener TagblattS" bin, daß dasselbe zum Kreisamtsblatt erwählt, auch ferner alle amtlichen, sowie städtischen Publikationen, Erlasse rc. bringen und vor wie nach in unveränderter Weise in meinem Berlage fort­erscheinen wird.

______________Äug. Schellenberg.

Bekanntmachung.

Das Anwerben und Mitnehmen von Kin­dern zum Musiciren und zum Hausirhandel im Auslande betr.

Um dem der seitherigen Maßnahme ungeachtet noch nicht völlig ausgerotteten schimpflichen und verderblichen Anwerben von Kindern unter 18 Jahren und von Mädchen zu den durch Vorgeben anderweiter Beschäftigungen verkleideten Zwecken des Bettelns und der Prostitution, insbesondere allen Contraventionen gegen die Bestimmungen in §. 9 des Nassauischen Gesetzes über den Hausir­handel vom 25. September 1862, wonach Kinder unter 18 Jahren ohne amt­liche Erlaubniß zum Hausirhandel, zu Schaustellungen, zum Musiciren rc. nicht angeworben und verwendet werden dürfen, nach Möglichkeit zu steuern, wird Jedem, welcher einen derartigen Fall zur Entdeckung bringt, wenn hicrnächst Feststellung des Thatbestandes und Bestrafung der Schuldigen Statt findet, eine aus den Polizeifonds der Köuigl. Aemter des diesseitigen Verwaltungs­bezirks auszuzahlende Prämie von 100 Gulden zugesichert.

Wiesbaden, den 22. November 1866. Königliche Regierung.

In Auftrag:

_____________________________________________________gez. Diehl.

Die Aufhebung der Gebühr für die Legalisation von Pässen nach Frank- reich betr.

ES wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zwischen der Königlich Preußischen und der Kaiserlich Französischen Staatsregierung die Vereinbarung