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Ro. 262. Mittwoch den 7. November 1866-

Amtlicher Theil.

Durch den Friedensschluß mit dem Königreiche Sachsen hat der in diesem Sommer in Deutschland entbrannte Krieg jetzt sein Ende erreicht und ist der Frieden aller Orten wieder hcrgestellt. Wie Ich Mich bei dem Beginne des Krieges mit Meinem Volke gemeinsam vor dem Herrn gebeugt und Ihn um Gnade und Beistand angerufen habe, so gebühret uns jetzt gleichermaßen für die Wohlthat des wiedergeschenkttn Friedens zu danken. Zugleich wollen wir uns aufs Neue bittend zu Gott wenden, und Ihn anrufen, daß Er die Wun­den. welche der Krieg geschlagen hat, heilen, uns helfen wolle, den von Ihm geschenkten Segen recht zu gebrauchen und Gnade geben, daß aus der Saat der Thränen eine Erndte erwachse, welche Ihm zum Wohlgefallen, uns und allen deutschen Landen zum Heile gereiche. Um solchen Dank und Bitte ge­meinsam vor den Thron des Höchsten zu bringen, soll am 1L t Mrs., dem 24 Sonntage nach Trinitatis, in allen Kirchen Meines Landes die Wiederher­stellung des Friedens durch einen festlichen Gottesdienst gefeiert werden und beauftrage Ich Sie, die zuständigen kirchlichen Behörden zu veranlassen, deßhakb das Weitere anzuorduen.

Gegeben Berlin, den 28. October 1866. v (gez.) Wilhelm.

gez. v. Mühle'r.

An beit Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten.________ '' ' ..

An die Herren Bürgermeister des Verwaltüttgsamks- bezirks Wiesbaden.

Die vom stehenden Heere entlassenen Mannschaften betr. . ni;

Nach einem Schreiben des Herrn Major und Bezirks-Commandeür von Przysiecki dahier vom 3. l. Mts. haben sich alle vom stehenden Heere Entlassenen, also die als Combattanten oder Nichtcombattanten gedienten Soldaten, welche sich jetzt in Urlaub in ihrer Heimath befinden, mit ihren Militärpapieren bei dem dahier (Frankfurter, straße No. 6) wohnenden Bezirksfeldwebel der 5. Compagnie bis zum 20. November l. I. zu melden. -

Sie werden deßhalb ersucht, die betreffenden Militärpersonen Ihrer Ge­meinden hiervon in Kenntmß zu setzen.

Wiesbaden, den 5. November 1866. Königliches Verwaltungs-Amt. ________________________________________Westerburg.______

An die Herren Bürgermeister des Amts Wiesbaden.

Die Erledigung steuerlicher Bezettelun­gen durch die Bürgermeister betr.

Nach Schreiben des Königl. Hauptsteueramts zu Biebrich ist es vorgekom­men, daß von Seiten mehrerer Herren Bürgermeister der Eingang steuerpflich­tiger oder controlpflichtiger Gegenstände namentlich von aus dem Großherzvg-