No. 229. Samstag den 29. September ZUOK.
Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Wiesbaden, den 27. September 1866. Herzogliche Polizei-Direction.
v. Rößler.
Bekanntmachung, yg*** Verhaltungsmaßregeln beim Herannahen und Auftreten der Cholera.
Die Cholera gehört zu den Krankheiten, deren Heilung zwar der ärztlichen Kunst nur allzuoft nicht gelingt, deren Anfang jedoch häufig noch heilbar ist, und deren Verbreitung sich abwenden oder doch wesentlich beschränken läßt, wenn man die Ergebnisse der neusten wissenschaftlichen Erfahrungen genau beachtet.
Es wird nämlich die Cholera in Europa vorzugsweise, vielleicht sogar nur durch die Ausleerungsstoffe der Cholcrakranken und selbst solcher, die nur an Choleradurchfällen leiden, verbreitet. Sie kann inrrch Personen, welche den Keim der Krankheit in einem vün der Cholera befallenen Orte in sich ausgenommen haben, nach anderen, selbst weit entlegenen Orten verschleppt werden.
Man weiß ferner, daß die Anhäufung faulender Pflanzen- und Thierstoffe, namentlich der Excremente, durch Verunreinigung der Luft, wie durch Eindringen in den Boden und in das Wasser, zumal der Trinkbrunnen, der Gesundheit überhaupt in hohem Grade schädlich ist, sowie daß die Vermischung der Abgänge von Cholerakranken mit solchen faulenden Substanzen die Entwickelung des Choleragifts in höchst auffallender Weise befördert.
Die Erfahrung hat jedoch auch Mittel kennen gelehrt , durch welche man jene Stoffe unschädlich machen oder desinsiciren, d. h. sowohl die üble Ausdünstung beseitigen, wie auch zugleich den darin enthaltenen Cholerakeim vernichten kann. Es ist demnach nicht dringend genug zu empfehlen, daß in den von der Cholera bedrohten oder befallenen Orten Jedermann die nachstehenden Desinfections-Vorschriften und sonstigen Verhaltungsmaßregeln sorgfältig und gewtffenhaft beobachte.
I. Wo immer die Cholera auszubrechen droht, ist
1) die Erhaltung einer reinen Luft in den Häusern, besonders in .den Wohn- und Schlafstuben , wie in den Höfen und Straßen von der größten Wichtigkeit.
Man öffne daher die Fenster fleißig und dulde keine Anhäufung von Küchen- abfällen, Kehricht und anderem Unrath im Hause oder auf der Straße, sondern entferne dergleichen Dinge auf's schleunigste.
Die Abtritte, Dünger- und Jauchengruben, Rinnsteine u. s. w. müssen, zumal wenn sich aus ihnen stinkende Ausdünstungen entwickeln, oft desinficirt und geruchlos gemacht, auch baldmöglichst, jedoch nach vorheriger Desinfectiou, ausaeleert und ihr Inhalt aus dem Orte gebracht werden.
2) In Betreff der Kost bleibe man bei seiner gewohnten Lebensweise, inso-
