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W!° Bekanntmachung ■*

- Es ist zur Kenntniß der-Unterzeichnete» gekommen, daß ungeachtet der unterm 30. Juli c. crlasferren Aufforderung, sämmtliches vorgefundene Kriegs­material, als:- Pulver, fertige Munition, Gewehre, auch Montirungsstücke aller Art- zc. abzuliefern, sowohl hiesige Einwohner, als Landeseinwohner außer­halb Wiesbaden solches Kriegsmaterial versteckt halten. Indem hierdurch die Aufforderung ergeht, den Besitz von Kriegsmaterial gedachtor Art sofort bei der unterzeichneten Commandantur (Hotel zu den vier Jahreszeiten) anzumelden, wird angekündigt, daß, falls dieser Ersaß den erwarteten Erfolg nicht haben sollte, bei den Verdächtigen- Haussuchung abgehalten und event. gegen diese, wie gegen Alle, welchen die Absicht gue8t. Material verheimlichen oder bei Seite schaffen zu wollen, nachgewiesen wird, wegen Unterschlagung und beziehungs­weise Diebstahl eingeschrittcn werden soll.

Wiesbaden, deck 27./August 1866.

Königliche Commandantur.

v. Thilo,

________________________________Oberst und Regimentskommandeur.

Bekanntmachung.

Nachdem im diesen Tagen wiederholt lärmende Auftritte und Ruhestörungen durch Zusammenrotten auf den Straßen stattgefunden, wird hiermit bekannt gemacht, daß Diejenigen, welche bei solchen Gelegenheiten der an sie ergangenen polizeilichen Aufforderung, sich zu entfernen, nicht sofort ernstlich Folge leisten, Geldstrafe- bis zu 3 fl. oder entsprechende Arreststrafe, nach Befund auch Aus­weisung aus hiesiger Stadt zu erwarten haben.

Wiesbaden, dm 31. August 1866. Herzogl. Pvlizei-Direction.

.archsiF' v. Rößler.

Bei dem wegen Taschendiebstahls dahier verhafteten Charles Hirsch von London ist eine goldene Vorstecknadel, mit einer einen Zoll langen von einer goldenen Schlange Umwundenen Coralle von hellem Roth gefunden worden. Der Eigenthümer wird ersucht sich dahier zu melden.

Wiesbaden, den 31. August 1866. Herzogliche Polizei-Direction.

Zur Wseikigung etwaiger Zweifel und Verhütung strafbarer Contraventio- nen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auch nach dem Ueber- gänge der Regierungsrecht- über Nassau aü Seine Majestät den König von . Ireußen die 'Nasstinische Jagdgesetzgebung und namentlich die Vorschriften über Lösung von Jagdscheinen und Hinterlegung von Cautionen bis zu deren aus­drücklichen Aufhebung in Kraft bestehen. Herzogl, Verwaltungs-Amt.

, - Wiesbaden, den 25. August 1866. ____________Dr. Bus ch._________

Öffentlicher Verkauf.

Am Montag den 3. d. Mts. Nachmittags 4 Uhr soll auf dem Hofe der hiesigen Infanterie-Kaserne ein zum Königlichen Militärdienst nicht mehr brauch-