No. 200. Montag den 27. August 1800.
Sr. Majestät des Königs.
»Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, thun kund uni), fügen hiermit zu wissen: Die Regierungen des Königreichs Hannover, des' Knrfürstenthnms Hessen und des Herzogthums Nassau, sowie die freie Stadt Frankfurt haben sich durch ihre Theilnahme an dem feindseligen Verhalten des ehemaligen Bundestages in offenen Kriegszustand mit Preußen versetzt; sie. haben sowohl die Neutralität als Has von Preußen unter dem Versprechen der, Garantie ihres Terrstorialbestandes ihnen wiederholt und noch in letzter Stund'^ augehotene Bünduiß abgelehnt, haben an dem Krieg Oesterreichs mit Preußen thätig Antheil genommen und die Entscheidung des Krieges über sich und ihrs Länder angerufen; diese Entscheidung ist nach Gottes Rathschluß gegen sie ausgefallen; die politische Nothwendigkeit zwingt uns,■ ihnen die Regicrungsge- walt, deren, sie durch das siegreiche Vordringen unseres Heeres entkleidet. sind, nicht wieder .zu übertragen. Die genannten Länder würden, falls sie. ihre Selbstständigkeit bewahrten, vermöge ihrer geographischen -Lage bei einer feindseligen oder auch nur zweifelhaften Stellung ihrer Regierungen der preußischen Politik und militärischen Action Schwierigkeiten und Hemmnisse bieten können, welche weit über das Maß ihrer thatsächlichen Macht und Bedeutung hinaus- gehen. Nicht in dem Verlangen nach Ländererwerb, sondern in der Pflicht, unsere ererbten Staaten vor wiederkehrenden Gefahren zu schützen, der nativ- nalen Neugestaltung Deutschlands eine breitere und festere Grundlage zu geben, liegt für uns die Nothwendigkeit, das Königreich Hannover, das Kurfursten- thum Hessen, das Herzogthum Nassau und die freie Stadt Frankfurt mit unserer Monarchie zu vereinigen. Wohl wissen wir, daß nur cin.Theil der Bevölkerung jener Staaten mit uns die Ueberzeugung von dieser Nothwendigkeit theilt; wir achten und ehren die Gefühle der Treue und Anhänglichkeit, welche di« Bewohner derselben an ihre, bisherigen Fürstenhäuser und ihre selbstständigen politischen Einrichtungen knüpfen; allein wir vertrauen, daß die lebendige Betheiligung an der fortschreitenden Entwicklung des nationalen Gemeinwesens in Verbindung mit einer schonenden Behandlung berechtigter Eigenthümlichkeitey den unvermeidlichen Uebergang in die neue größere Gemeinschaft erleichtern werde. Die beiden Häuser des Landtags fordern wir auf, die zur beabsichtigt ten Vereinigung erforderliche verfassungsmäßige Einwilligung zu ertheilen und lassen ihnen zu diesem Behuf den beifolgenden Gesetzentwurf zugehen."
Nach den Worten: „mit unserer Monarchie zu vereinigen"'erscholl lebhaftes Bravo von der rechten Seite des Hauses, eben so auch am Schlüsse der Botschaft.. Der Ministerpräsident verlas dann noch die. königliche Ermächtigung M Einbringung des mit, der Botschaft verbundenen Gesetzentwurfs und hierauf den betreffenden Gesetzentwurf selbst: , ti .7
Wir Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen, ertheilen hierdurch unserem Ministerpräsidenten, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, bie Ermächtigung , den beiliegenden Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebernahme der Negierung über daS
