Einzelbild herunterladen
 

Montag den 30. Juli

No. 176.

186«.

-E Bekanntmachung.

Mit Hinweis auf meine Bekanntmachung vom 16. d« M., der zufolge ich zur Zeit die Regierungsgewalt über das Herzogthum Nassau, die Stadt Frankfurt mit de­ren Gebiet, sowie über die von mir occupirten Landes- theile des Königreichs Bayern und des Großherzogthums Hessen übernommen, bestimme ich hiermit, daß mit dem heutigen Tage gegen sämmtliche Einwohner der genann­ten Landestheile, sowie gegen alle sich in denselben auf­haltenden Fremden, welche den Preußischen Truppen durch eine verrätherische Handlung Gefahr oder Nachtheil bereiten, der in den Preußischen Gesetzen vorgesehene außer­ordentliche Militärgerichtsstand in Krlegszeiten in Kraft tritt.

Hauptquartier Frankfurt a. M., den 17. Juli 1866. Der rommandwende General der Main-Armee.

von Falkenstein.

_ Bekanntmachung.

x>er von dem Königlichen Ministerium sür die aus- wartrgen Angelegenheiten mit der vorläufigen Wahrneh­mung der Functionen eines Königlichen Civil-Commissars beauftragte Herr Landrath von Diest wird hierdurch von nur bevollmächtigt, die Adrninistration der Gebiete des Herzogthums Nassau, der, Stadt Frankfurt und der occupirten Theile des Königreichs Bayern und des Groß- herzogthums Hessen zu übernehmen.

Sämmtliche Militär- und Civil-Behörden werden an­gewiesen, den Requisitionen des Herrn Civil-Commissars Landrath Non Dieft Folge zu geben.

Frankfurt a. M., den 2L Juli 1866.

Dkr General-Lieutenant, General-Adjutant Sr. Majestät des Königs und Bber-Befehlshaber der Main-Armee.

Manteuffel.