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No. 19$. Donnerstag den 24. August 1$6S.

E--.. Strohlieferung. 153

Die Lieferung des einjährigen Bettstrohbedarfs für die hiesige und Biebricher Garnison, circa 15C0 Gentner, wird im Submissionswege nochmals wenigst- nehmend vergeben.

Nach vorheriger Einsicht der hier offen liegenden Bedingungen wollen Lust­tragende ihre Forderungen schriftlich und verschlossen mit der AufschriftStroh­lieferung" bis zum 31. August c. anher einreichen, worauf die Eröffnung am 1. September Morgens 9 Uhr stattfinden , wird.

Wiesbaden, den 22. August 1865. Herzogliche Caserne-Berwaltung.

Bekanntmachung.

.Samstag den 26. d. M. Vormittags 9 Uhr sollen die in den Domanial- wäldmtgen der Oberförsterei Platte, Ehausseehaus und Naurod hiesigen Receptur- bezirkö für das Forstjahr 1865,66 vorkommenden Holzfällungs- und Cultur- axbeiten bei der unterzeichneten Stelle an den Menigstnchmenden vergeben werden.

»Wiesbaden, dm 17. August 1865. Herzogl. Raff. Receptur.

243 _____________ Reichmann._____

Bekanntmachung.

Montag den 28. August MorgenS 10 Uhr werden in dem Rathhause dahier die bei Erbauung von Hauptcanälen in verschiedenen Straßen hiesiger Stadt vorkommenden Arbeiten und Lieferungm, alö:

Grundarbeit, veranschlagt . . 1629 fl. 47 kr.

Grund abfahrt .... 1447 21

in- Maurerarbeit mit Materialienlieferung 10,651 41 - Pslastererarbcit . . . . 158 10

Hüttenarbeit , . . . 2025

Traßlieferung . . . . 943

öffentlich wenigstnehmend vergeben.

Pie Kostenanschläge nebst Gedinqungcn dazu können bis zum obigen Termin auf dem städtischen Baubureau während der Bureaustunden eingesehen werden.

Wiesbaden, btit 23. August 1865. Der Bürgermeister

_____________________________ Fischer.

Bekanntmachung.

Herr G. Letzerich dahier ist auf sein Ansuchen als Rechner der evangelischen Kirchengemeinde seines Amtes enthoben und zu seinem Nachfolger Herr Ministerial« Revisor Kalte her ernannt worden. Es wird dieß hierdurch mitdemAnfügm zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Zahlungen an die evangelische Kirchen« caffe vom 25. August ab, an Herrn Kalt eher zu leisten sind und nur von chm gültig quittirt werden können.

Wiesbaden, den 22. August 1865. Der evangelische Kirchenvorstand. 13761 Stbach.

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