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Wiesbadener

No. 56. Dienstag den 7. März 1865.

Bekanntmachung.

Es ist Beschwerde darüber geführt worden, daß der aus der Geisbergstraße auf de» alten Geisberg führende Promenadeweg von hiesigen Kutschern befahren werde. Für die Folge wird dies mit einer Geldbuße von 1 bis 3 fl. oder entsprechender Gefängnißstrase geahndet werden.

Wiesbaden, den 5. März 1865. Herzog!. Polizei-Direction.

______________________________________________v. Rößler.

Bekanntmachung.

Mittwoch den 15. März l. I. Nachmittags 3 Uhr lassen Friedrich Sturm Eheleute von hier ihre in der Kapellenstraße zwischen Christian Schweitzer und Registrator Carl Hoffmann belegene Hofraithe, bestehend in einem zweistöckigen Wohnhause mit zweistöckigem Hintergebäude und Hofräum, sowie einem 42° 43' großen Acker dabei, in dem hiesigen Rathhause zum zweiten Male freiwillig' öSfiSppB* -*** Ui

Wiesbaden, den 3. März 1865. Herzog!. Raff. Landoberschultheiserei. 271______________________________________Westerburg.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 9. d. Mts. Vormittags 11 Uhr sollen 5 in Folge der Cor- rextur des Waldmühlwegs ausgegrabenen Obstbäume, welche sich theiweise zu Werkholz eignen, nochmals öffentlich meistbietend an Ort und Stelle versteigert werden.

Wiesbaden, den 6. März 1865. Der Bürgermeister.

________________________j__________________________________Fischer.

Bekanntmachung.

Mittwoch den 8. März Vormittags I l Uhr soll die Beifuhr von 10 Ruthen Basaltpflastersteine von Biebrich hierher öffentlich wenigstnrhmend in dem hkefigen Rathhaus vergeben werden.

Wiesbaden, den 4. März 1865. Der Bürgermeister.

______________________________________'______________Fischer.

Feldpolizeiliche Aufforderung.

Alle, welche Stein- oder Kalksteinbrüche, Lehm-, Sand- und Thongruben in hiesiger Gemarkung besitzen, werden hiermit aufgefordert, dieselben mit Schutz­geländern zu versehen und resp. die Wände angemeffen abzuböschen, so zwar, daß dieselben mit der Grundfläche einen stumpfen Winkel bilden. Senkrechte Wände können ebensowenig, als Ueberhänge geduldet werden.

Es ist dieser Aufforderung ungesäumt nachzukommen und sind dieFeldschützen angewiesen worden, deren Befolgung zu überwachen und von etwaigen Unter- lafsungen die Anzeige zu machen. ' ° 5 '

Wiesbadm, dm 4. März 1865. Der Bürgermeister-Adjunkt,

Co ulin,