Wiesbadener
Tagblatt.
Ro 120 Mittwoch »er, 25. Mai 18«4U
Bekanntmachung.
Die Musterung der Droschken hiesiger Stadt betreffend.
Die heute bezüglich der Droschken No. 13, 33, 59, 64, 69, 74, 79 u. 100 gerügten Mängel'sind bei Meldung einer Strafe von 1 fl. für den Eigenthümor de« betreffenden Wagens bis zum 1. k. M. zu beseitigen.
Bei dieser Gelegenheit diene den hiesigen Kutschern das Folgende zur Nachricht:
Es sind bisher Seiten« der Kutscher häufige Zuwiderhandlungen gegen da« für sie erlassene Reglement, sowie gegen die bestehenden allgemeinen Polizei-Vorschriften vorgekommen.
Die Aufgabe der Polizei ist e«, für die Befolgung jener Borschriften Sorge zu tragen. In Ausübung dieser ihrer Obliegenheit ist sie bisher leider zu oft genöthigt gewesen, gegen Kutscher, welche sich Ucbertretungen zu Schuld kommen ließen, Strafen in Anwendung zu bringen.
Da hierbei aber der gewünschte Erfolg nicht erzielt wurde, der unterzeichneten Stelle auch unangenehm ist, häufig von ihrer Slrafvefuzniß Gebrauch zu machen, so benachrichtigt sie die Kutscher, daß gegen Diejenigen von ihnen, welche durch absichtliche Uebertretung der gegebenen Borschriften zu erkennen geben, daß sie den Willen nicht haben, sich der nöthigen Ordnung zu fügen, in der Weise vorgeschritten werden wird, daß ihnen das fernere Fahren einer Droschke in hiesiger Stadt untersagt wird. Indem ich nun die Kutscher im Allgemeinen zum strengen Einhalten de« Tarifs und des dazu gegebenen Reglement« auffordere, erwarte ich von denselben insbesondere:
1) die Beobachtung eine« anständigen und höflichen Benehmens den Fahrgästen gegenüber,
3) das pünktliche Einhalten der bestimmten Halteplätze, insbesondere die regelmäßige Versetzung des Dienste« in den Bahnhöfen, und
3) die Vermeidung des zu schnellen Fahrens überhaupt, sowie hauptsächlich de« zu raschen Umbiegen« um die Straßenecken, ferner des Fahren« über die Trottoir« und de« unnöthigen Peitschenknallen«.
Hierbei wird zur Kenntniß gebracht, daß dem Kutscher No. 40, welcher trotz Verwarnung in den gegenwärtig abgesperrten Theil der Vanggaffe einfuhr und nach dem bestellten Aufseher sch ug, wegen diese« ordnungswidrigen und gröblichen Benehmen« das fernere Fahren einer Droschke in hiesiger Stadt für da« laufende Jahr untersagt worden ist. Herzgl. Polizei-Directum.
Wiesbaden, 20. Mai 1864. v. Rößler.
iyetainuiuaü>una.
Mittwoch den 22. Juni l. I. Nachmittags 3 Uhr wird dem Johann 'Michel Heinrich Etz dahier ein zwischen Jos. Hrch. Berger Wwe. beiderseits gelegener Acker unter dem Nußbaum von circa 81 Ruth. 90 Schuh im hiesigen Rath- hause zwangsweise öffentlich versteigert.
SBiefbabex, den 18. Mai 1864. Herzog!. Nass. Landoberschultheiserei, 51 Westerburg.
