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ALM Wiesbadener

Magbkatt.

No. 2L2. Mittwoch den 15. October L8«2

Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderathes zu Wiesbaden, .flößt Sitzung vom 12. September 1862.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Hahn und Birk.

S; 1717. Auf Antrag des Bürgermeisters wird beschlossen: den Erhebungs­termin für das dritte Gemeindesteuersimpel auf den 10. October l. I. fest, zusetzen.

1718. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 1. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche des Vorstandes des Verschönerungs­pereins dahier, die Entfernung der Bleichanstalten im Nerothale betr., soll berichtet werden, daß mit Rücksicht darauf, daß außer den im Wellritzthale und im Nerothale belegenen Bleichwtesen weitere Bletchwiesen in der Nähe der Stadt nicht mehr vorhanden seien, den Bewohnern der Hinteren Stadt- theile ybrr nicht zugemuthet werden könne, nur in dem sehr entfernt belegenen Wellritzthale ihre Wäsche zu bleichen, die Bleichanstalten im Nerothale über­dies aber auch als ein Mißstand nicht erachtet werden könnten, der Gemeinde­rath die Berücksichtigung dieses Gesuches nicht befürworten könne.

1719. Da» Gesuch des August Herz von hier, um pachtweise Ueber- lassung der vor seinem Befitzthume im Nerothale belegenen städtischen Grund, fläche, wird nach Anhörung des dazu erstatteten feldgerichtlichen Gutachtens abgelehnt.

1721. Zu dem wiederholten Gesuche des MunitionärS Johann Kappes und der Steinhauer Carl Jung und Carl Kuhmtchel von hier, um Erthei- luug der Erlaübniß zur Erbauung von Wohnhäusern auf ihren Grundstücken in der verlängerten Schwalbacherstraße gegenüber der Artillerie-Caserae und resp Eröffnung dieses Terrains als Baulinie, soll berichtet werden, daß der Gemeinderyth zwar im Allgemeinen gegen die Verbauung des fraglichen Ter­rains nichts «tnzuwenden habe, daß er aber infolange auf Abweisung des vorliegendes; Gesuches antragen und gegen Ertheilung irgend einer Baucon- cession auf da» fragliche Terrain sich aussprechen müsse, als nicht über die - bauliche Verwendung des ganzen Quartiers ein vollständiger Plan von Her­zoglicher Landesregierung unter Mitwirkung des GemetnderathS festgestellt worden sei. '

1722. Auf das mit Rescript Herzoglicher Polizeidirection vom 11. l. M. auf Bericht vom 10. l. M., die Eröffnung des ersten und dritten Bauquar- tierS vor der Rheinstraße betr., zur Bedeutung des Gemeinderathes abschrift­lich anher mitgetheilse Rescript Herzoglicher Landesregierung vom 6. l. M. in diesem Betreffe, wird beschlossen: diesen Gegenstand an eine Commisfion, gestehend aus den Herren Meckel, Oeffner und Käscbier, zu verweisen mit dem Auftrage, zu prüfen, ob gegen die Verfügung Herzoglicher Landesregierung nicht ein RecurS zu ergreifen fei.

1723. Das Rescript Herzog!. Verwaltungsamtes vom 4. l, M,, die Er«