Wiesbadener
TagKkalt
No. 221. Samstag den 20. September 1882.
Auszug aus den Beschlüsten des Gemeinderathes zu Wiesbaden. Sitzung vom 27. August 1862.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Weygandt, Meckel und R. Schmitt.
1581. Auf Vortrag des Bürgermeisters, daß aaf die ergangene Aufforderung zur Bewerbung um die von dem Gemeinderathe zur befferen Handhabung des Feldschutzes für die Dauer der diesjährigen Erndtezeit creirten 2 Beischützenstellen nur ein Bewerber aufgetreten sei, wird beschlossen: von der Anstellung zwer Beischützen für dieses Jahr abzusehen.
1582. Auf das Gesuch des Vorstandes des Verschönerungsvereins um Gestattung der Planirung und Verbesserung des von „Speyerslache" nach dem Neroberge führenden Fahrwegs und um Ertheilung der Erlaubntß zur Errichtung einer Hütte von Naturholz, mit einem Strohdache versehen, auf dem Plateau über der Leichtweishöhle, wird beschlossen: diesem Gesuche unter der Bedingung zu willfahren, daß an dem Holzbestande nichts geändert wird, und die Arbeiten nach Anweisung und unter Controle der Forftbehöcde vollzogen werden. Auch wird genehmigt, daß das zur projectirten Hütte erforderliche Gehölz dem Verschönerungsverein unentgeldlich überlasten werde.
1585. Auf Vorlage des Protocolles über die am 26. l. M. stattgehabte Versteigerung des Obstes von den städtischen Bäumen am neuen Todtenhofe und im Nerothale, und des Protestes des Carl Wilhelm Guckuck von hier gegen die Versteigerung der auf seinen im Nerothale gelegenen Wiesen befindlichen ObstcreScenz, wird beschlossen: die Versteigerung des Obstes auf den Erlös von 415 fl 35 fr. zu genehmigen, und dem Carl Wilhelm Guckuck zu eröffnen, daß der Gemeinderach ihm zwar in Berücksichtigung der vorliegenden noch unerledigten Streitfrage über das Eigenthum der zwischen dem Promenadenwege und dem Bache belegenen Grundfläche für dieses Jahr die Crescenz der auf dieser Grundfläche befindlichen Bäume überlasten wolle, daß die Stadtgemeinde aber das Eigenthum der Bäume in Anspruch nehme und ihm bis zur Vermessung des Stadtberings, bei welcher Gelegenheit diese Streitfrage ihre Erledigung finden würde, zur Bedingung mache, die fraglichen, seiner Zeit im Kurintetesse zur Beschattung des Promenadeweges angepflanzten Bäume unversehrt zu erhalten, da der Gemeinderath beabsichtige, falls der Stadtgemeinde das EigenthnmSrecht an der strittigen Parcelle nicht zustehen sollte, dieselbe von ihm entweder im Wege der freien Uebereinkunft oder im Wege der Expropriation zu erwerben.
1586. Zu dem Gesuche des Maurermeisters Christian Kunz von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung zweier Wohnhäuser auf den Baustellen No. 2 und 6 im ersten Quartiere vor der Rheinstraße, soll berichtet werde«, daß unter den von Herzoglicher Hochbauinjpection gestellten Bedingungen und uuter der weiteren Bedingung, daß Gesuchsteller bei dem in der Moritzstraße zu erbauenden Wohnhause für den unschädlichen Abfluß
