No. 216. Montag den 15. September 1862.
Auszug aus den Beschlüffen des Gemeinderathes zu Wiesbaden. Sitzung vom 20. August 1862.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme des Herrn Vorstehers Freytag
1555. Zu dem Gesuche des Bäckermeisters Wendel Hippacher von hier, um Dispensation von der Errichtung einer Brandmauer an dem zu seinem in der Nerostraße neuerbauten Wohnhause gehörigen und zu erhöhenden Hinterbaue, soll berichtet werden, daß der Gemeinderath auf Willfahrung des Gesuches nicht antragen könne, es vielmehr im Interesse der Feuersicherheit geboten erachte, daß die in der Linie b. c. vorgeschriebene Brandmauer we- nigstens von b bis y aufgeführt werde, demgemäß also höchstens die Fortführung der Brandmauer von y bis c nachgesehen werde.
1556. Zu dem Gesuche des Kaufmanns Joseph Wolf von hier, um Er- theilung der Erlaubniß zur Veränderung der Erster an seinem Wohnhause am Eck der Marktstraße und Langgasse, soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts zu erinnern gefunden worden.
1557. Zu dem Gesuche des Zimmermeisters Heinrich Göbel von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung einer provisorischen Werkstätte auf dem Terrain zwischen der Schiersteiner und Dotzheimer Chaussee, soll berichtet werden, daß unter den von Herzoglicher Hochbauinspection gestellten Bedingungen und unter der weiteren Bedingung, daß dem Gesuchsteller die Auslage gemacht werde, vom Schiersteinerwege nach seinem Zimmerplatze eine Ueberfahrtsbrücke anzulegen, und das Bankett und dem Graben vor dem Zimmerplatze stets in gutem Zustande und rein zu erhalten, von hier aus gegen die Genehmung des Gesuches nichts einznwenden sei.
1558. Zu dem Gesuche der Wittwe des Martin Földner von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Veränderung des Daches des Hintergebäudes ihres am Kranzplatze belegenen Wohnhauses, soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts zu erinnern gefunden worden.
1559. Ebenso zu dem Gesuche des Daniel Guckuck von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung eines Landhauses auf seinem Grundeigen- thume im Nerothale.
1560. Zu der Beschwerde des Müllers Carl Christian Schnurr zu Claren- thal, die Verlegung eines Wasserrades seiner Mühlenbesitzuug zu Clareuthal betr., soll berichtet werden, daß sich der Gemeinderath dem Gutachten der Herzoglichen Hochbauinspection anschließe und demgemäß auf Abweisung der Beschwerde antrage.
1561. Die am 11/19. l. M. abgehalteue Versteigerung von auf dem städtischen Acker an der Gasfabrik lagerndem Straßendünger, Hauskehricht rc. wird auf den Gesammterlös von 159 st. genehmigt.
1563. Die am 18. l. M. stattgehabte Vergebung der bei der Pflasterung einer Rinne an der östlichen Seite der Paulinenstraße vorkommenden Arbeiten und Lieferungen wird den Letztbietenden genehmigt.
