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Rv 211 Dienstag dm 9. September 1862,

Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderathes zu Wiesbaden.

-j Sitzung vom 6. August 1862.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Freytag, Hahn und A. Schmitt.

1463—1470. Erledigung verschiedener Mobiltenversicherungen.

1471. Zu dem Gesuche des Pflasterers Georg Birck von hier um Er- theilung der Erlaubniß zur Veränderung des ihm genehmigten Seitenbaues zu seinem an der Dotzheimerstraße belegrnen Wohnhause soll berichtet wer­den, daß unter der Bedingung, daß dem Gesuchsteller aufgegeben werde, auf dem fraglichen Seltenbaue statt des einen Mißstand bildenden einseitigen Daches ein zweiseitiges Dach zu errichten, von hier aus gegen die Geneh­migung des Gesuches nichts einzuwenden fei.

1472. Zu dem Gesuche des Maurermeisters Gg. Phil. Birck und des Lehrers PH. C. Gärtner von hier, die Regulirung des Wasserablaufes von ihren Gebäuden an der Emserstraße betr., soll berichtet werden, daß sich der Gemeinderath den Gutachten der Herzoglichen Hochbau- und Wegbauinspection anschließe und gegen die Anlage des Canals unter den von beiden Behörden gestellten Bedingungen vorbehältlich der Rechte Dritter von hier aus nichts einzuwenden sei.

1473. Zu dem Gesuche des Badbesitzers Carl Wilhelm Guckuck und des Zimmrrmeisters Daniel Guckuck von hier um Verlängerung der Concession vom 27; Juli 1860 zum Bohren nach Qucllwasser in ihrem Grundeigen- thume hinter des Ersteren Badeanstalt und Umwandlung des fraglichen Grundeigenthums in eine eingefriedigte Anlage soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts zu erinnern gefunden worden.

1476. Auf das zu Protocoll erklärte Gesuch des Zimmermeisters Georg Wilh. Jacob von hier, den Wasserlauf im Dambachthal betr., wird be­schlossen, diesen Gegenstand der Bau-Commission unter Zuziehung der Herren Meckel und G. D. Schmidt zur Prüfung und Berichterstattung hinzuweisen.

1477. Die am 2. l. M. abgehaltene Versteigerung des Hafers auf dem zur Vergrößerung des TodtenhofeS von der Stadtgemeinde erworbenen Terrain neben demselben wird auf den Erlös von 301 fl. 40 kr. genehmigt.

1486. Der Bürgermeister bringt den Beschluß des BürgerausschusjeS vom 9/16. Mai l. I., die Anlage einer neuen Wasserleitung für die Stadt Wiesbaden betr., dahin gehend, daß vorerst noch:

1) der vorliegende Plan an den Hrn. Ingenieur Gerstner zurückgegeben werde, damit er denselben, falls die vorhandene Wassermenge dies thunlich erscheinen läßt, nach den von der Commission des Gemeind ratheS festgestellten Grundzügen umarbeite, das von ihm hinsichtlich der Vertheitung des Wassers gewählte System aber beibehalte;

2) eine genaue, die ganze Anlage und die jährliche Unterhaltung um. fassende Kostenberechnung;