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1862,

No. 196. Freitag den 22. August

10367

Bekanntmachung.

Die Vergebung von Bauarbeiten am neuen Justizgebäude dahier betr.

Die nachstehenden zum inneren Ausbau des neuen Justizgebäudes dahier nöthigen Arbeiten, bestehend in:

1) Glaserarbeiten, veranschlagt zu . . . 1831 fl. 26 kr.

2) Schlosserarbeiten, resp. Fensterbeschläge 650 „ 44 „

8) Tüncherarbeiten........ 4438 „ 11 „

4) StuccaturarbeiteN 485 „ 53 „

sollen auf dem Submissionswege vergeben werden.

Pläne, Kostenanschläge und Bedingungsheft sind auf dem Daubuxeau, Rheinstraße No. 15, einzusehen, woselbst auch die SuhmisflonSformutare in Empfang genommen werden können. Die Submissionen müssen längstens bis zum Dienstag den 26. August 1862 Nachmittags 4 Uhr verschlossen auf dem Baubureau abgegeben werden.

Die Submissionen werden an dem oben bezeichneten Termine auf dem Baubureäu eröffnet, und bleibt es den Submittenten überlassen, dieser Er­öffnung beizuwohnen.

Wiesbaden, den 18. August 1862.

Herzoglich Nassauische Laubes Regierung.

Für die Ausfertigung: ___________Stifft,

Bekanntmachung.

Die Ordnung auf dem Friedhöfe, insbesondere

die Unterhaltung der Grabstätten, auf dem­selben betr.

Da unerachtet der unterm 15. März d. I. durch das Tageblatt ergangenen mehrmaligen öffentlichen Aufforderung noch immer von einer Anzahl Familien oder Personen unterlassen worden ist, die Grabstätten ihrer verstorbenen An­gehörigen auf dem neuen Friedhöfe in ordnungsmäßigen Zustand herzustellen oder Herstellen zu lassen, so werden die betreffenden Familien oder PetsoneN wiederholt aufgefordert, die in Unordnung befindlichen Grabstätten nunmehr ungesäumt und längstens innerhalb 14 Tagen von heute an in ordnungs­mäßigen Stand (teilen, und die eingesunkenen, verschobenen, theilweise sogar dem Umstürze drohenden Kreuze, Urnen, Monumente rc. gebührend Herrichten zu lassen.

Es darf wohl von der Pietät Aller, die es angehet, erwartet werden, daß pe dieser wiederholten Aufforderung nunmehr pünktlich nachkommen werden, es tvird denselben jedoch zufolge GemeinderathsbeschlusseS vom 6. d. M. gleichzeitig eröffnet, daß nach Ablauf vorbezielter 14täg'ger Frist die Her- stellung der alsdann noch 'm Unordnung befindlichen Grabstätten aus Kosten