No. 121 Samstag den 24. Mai 1862.
Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderathes zu Wiesbaden. Sitzung vom 30. April 1862.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme des Herren Vorsteher Freytag und Käsebier, letzterer durch Kraukheit entschuldigt.
784. Der Commandant der Feuerwehr, Hr. Vorsteher Zollmann, übergibt ein bei ihm von dem Oberführer und den Führern des Wasserreichcorps eingereichtes Gesuch, die Auflösung des Wasserreichcorps und die Anschaffung eines zweiten Zubringers an dessen Stelle bet?., und stellt den motivirten Antrag, diesem Gesuche Folge zu geben. Der Gemeinderath beschließt, vorerst diesen Gegenstand der Feuerlöschcommisston zur Prüfung und Berichterstattung hinzuweisen.
785—793. Erledigung verschiedener Mobilienversicheruvgen.
795. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 26. l. M. zum Bericht anher mitgetheilren Gesuche der Revisionsrath Rossel Wittwe von hier, die Brandmauer des neu zu erbauenden Wohnhauses des Bäckers Wendel Hippacher von hier neben ihrem in der Nerostraße belegenen Wohnhause betr., soll berichtet werden, daß unter den von Herzoglicher Hochbau- inspection gestellten Bedingungen von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts zu erinnern gefunden worden.
796. Desgleichen zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 26. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche des Fleischbeschauers Philipp Bücher von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Einrichtung seines zu seinem in der Bleichstraße belegenen Wohnhause gehörigen Hintergebäudes zu einem Backhause und zur Erbauung eines Backofens daselbst.
797. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 24. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche des Pflasterers Heinrich Erckel von von hier um Erlaubniß zur Fabrikation von Feldbacksteinen für seinen Bedarf zu dem von ihm beabsichtigten Neubau in der Morizstraße, sowie zu einem in seiner Hofraithe in der Weüritzstraße zu errichtenden Hinterbau soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben nichts einzawenden sei, wenn dem Gesuchsteller nur gestattet werde, für eigenen Bedarf Backsteine zu fabriciren und die Erlaubniß nur auf ein Jahr ertheilt werde.
798. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 26. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche des Wilhelm Rücker und Jacob Walther von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung zweier Landhäuser an der Sonnnenbergerstraße, soll berichtet werden, daß unter den von Herzoglicher Hochbauinspection gestellten Bedingungen und unter den weiteren Bedingungen, daß den Gesuchstellern nicht gestattet werde, unreines Gewäffer aus ihren Behausungen in den Bach einzuführen und dieselben sich für die erforderlichen Canal-, Straßen- oder Trottoiraulagen, sowie für
