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No, 97. Samstag den 26. April ' 1862.

Auszug aus den Beschlüffen des GemeinderatheS zu Wiesbaden. Sitzung vom 4. April 1862.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Freytag, G. D. Schmitt, Hahn, Zollmann und Käsebier.

597—619. Erledigung verschiedener Steuerreclamationen.

620. Die am 28. v. M. stattgehabte Vergebung der am Kochbrunnen und in dessen Umgebung vorzunehmenden Reparaturarbeiten wird den Letzt» bietenden genehmigt.

623. Auf Schreiben des Herrn Baurath Hoffmann vom 27. v. M., die Erbauung des neuen Elementarschulhauses, insbesondere die beim Graben der Fundamente getroffenen Anordnungen betr., wird beschlossen: die von Herrn Baurath Hoffmann beim Graben der Fundamente des Elementarschulgebäudes getroffenen Anordnungen zu genehmigen.

624. Auf Schreiben des Herrn Baurath Hoffmann vom 2. l. M., den Elementarschulhausbau, insbesondere die Annahme eines ständigen Taglöhners bei diesem Baue betr., wird beschlossen: dem deßfallfigen Anträge des Herrn Baurath Hoffmann Statt zu geben.

625. Auf das mit Jnscript Herzogl. Polizei.Dircctivn vom 27. v. M. zur Nachricht abschriftlich anher mitgetheilte Rescript Herzoglicher Landes­regierung vom 19. v. M. ad Nurn. Reg. 8271 auf die Rescripte des Herzog!. Staatsministeriums vom 11. v. M., das Gesuch des Tapezirers Nicol und Genossen von hier um Eröffnung eines weiteren Bauquartiers vor der Rhein­straße zwischen ber1 Adolphstraße und der verlängerten Marktstraße, Bahnhof­straße, sowie das Gesuch des Oecouomen Jonas Schmidt dahier und Ge­nossen um Ueberweisung von Bauplätzen ih dem'I, Quartiere vor der Rheinstraße zwischen der Moritzstraße und der verlängerten Schwalbacherstraße, und das Gesuch des H. Bauaccesfisten Fach und Genossen um Erbreiterung der Adelhaidstraße behufs der Anlage von.Blumengärtchen vor den Häusern betr., wird beschlossen: Herzogl. Polizei - Direction unter Bezugnahme auf die früheren zu diesen Gesuchen erstatteten Berichten zu berichten, daß der Ge­meinderath gegen die Eröffnung der Quartiere I. und III. in anderer als von ihm zugestandener Weise Verwahrung einlege und vorerst keinerlei Ver­pflichtung für die Stadtgemeinde in Hinsicht auf Straßenanlagen in diesen Quartieren übernehmen könne, wovon Herzogl. Landesregierung Kenntniß gegeben werd?« möge.

Wiesbaden, den 19. April 1862. Der Bürgermeister.

'___Fischer.

~ SÖie bisherige Benutzung des Brühbrunnens"zum Abbrühen der Schweine, Auswaschen der Eingeweide und Reinigen von Gefäßen aller Art wird hier­mit aus sanitätspolizeilichen Gründen auf Antrag des Gemeinderaths vom 1. Juni l. I. an hiermit bet Strafe von 1—5 fl. verboten.

Wiesbaden, den 19. April 1862. Herzogl. Polizei-Direction.

v. R ö ß l e r.