No L8. Mittwoch den 26. Februar 1882.
Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderathes zu Wiesbaden. Sitzung vom 5. Februar 1862.
Gegenwärtig; Der Gemeinderath mit Ausnahme des Herrn Vorstehers
195— 203. Erledigung verschiedener Mobilienversicherungen.
204. Auf Vortrag des Berichts der zur Prüfung und Berichterstattung über dm von Herrn Ingenieur Gerstner zu Earlsruhe ausgearbeiteten Entwurf einer Wasserleitung für die Stadt Wiesbaden in der Sitzung des Ge- mernderaths vom 23. October v. I. bestellten Commission, wird beschlossen: dre Anträge der Commission zu genehmigen, dahin gehend, daß:
I) von wetteren Wassergewinnuügen vorerst abgesehen;
- u«ter Benutzung der vorhandenen, der Stadtgemeinde eigenthümlich zu- strhenden Quellen die Anlage einer neuen Wasserleitung, im Wesentlichen dem Herrn Ingenieur Gerstner entsprechen, in solcher Ausdehnung rn Ausführung gebracht werde, daß jedem Hausbesitzer die Gelegenheit ae- dote« werd«, seinen Wasserbedarf um billigen Preis in sein« Gebäude leiten und daselbst aus der-Leitung abzapfen zu können, und daß daneben nach dem ZArerKößnen Städte die Anlage der zum Begießen der Straßen M^lfenÄcher Platze, sowie zum Speisen der Feuerlöschspritzen erforderlichen Anzahl von Greß- und Feuerhahnen ermöglicht werde;
werd? da/" ber neuen Wasserleitung im Allgemeinen dahin festgestellt ». die Zahl der öffentlichen Brunnen nach der anfgestellten Ueberstcht auf
*1 Stuck mit zusammen 50 Auslaufen vermehrt;
. die Zahl der Feuer > und Gießhahnen nach dem Vorschläge des Herrn Gerstner auf 50 Stück bestimmt, und V
C1 Leitungsröhrcn in allen Theilen der Anlage, dem Gerst-
uer scheu Plane entsprechend, angenommen, auch
“• Slnloge des Reservoirs und der Verbindung der Kisselborn-
L 8LKÜW2Ä im wf* *"b" *•* - toeSr °"bspethend, der Plan des Herrn Gerstner ent«
°a£rxeinc“ ani)eren erfahrenen Techniker unter Bei- fügung eines dktalllrrten Kostenanschlags umgearbeilet;
fl* ni*t »erben darf, die Kosten dieses neuen Projekts
N^ i/OO'OOO fl^bis 240,000 fl. belaufen, unverweilt zur Äusfüh. d^vlectes geschritten und das Baucapital gegen Ausgabe von Obti- Mwnen -tmfgenammen; u ö
diese» Capital« aber durch eine 5'/, procentige Annuität s Mstlich 4/, /0 Zinsen und 1 °/e Tilgung) innerhalb 38 Jahren bewirkt;
^5 Ethweisen Abgabe von Wasser an Private erfallenden M lichen Elnuahmrn zunächst zur Bezahlung der Zinsen und TtlgungSquvlen
