No 42. Mittwoch den 19. Februar 1862.
Auszug aus den Beschlüssen des Gemeinderathes zu Wiesbaden. Sitzung vom 22. Januar 1862.
Gegenwartig: Der Gemeinderath mit Ausnahme des Herrn Vorstehers Weygandt.
102. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizei-Direction vom 13. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche des Architekten Carl Baum dahier, im Auftrage des Heinrich Sulzer von Heidelberg, um Ertheilung der Erlaubniß zur Vornahme verschiedener Bauveränderungen in dem von diesem von Vir- golder Hrch. Weimar erkauften,, in der großen Burgstraße belegenen Wohnhause, soll berichtet werden, daß von hier aus unter den von Herzoglicher Hochbauinspection gestellten Bedingungen gegen die Genehmigung desselben nichts zu erinnern gefunden worden.
103. Das Gesuch des Schreinermeister Jacob Seltner von hier, um Gestattung der Anlage eines Canals aus seinem in der kleinen Schwalbacher- straße zu erbauenden Wohnhause in den Hauptcanal der kleinen Schwalbacher- straße, wird der Baucommission zur Prüfung und Berichterstattung hmgewiesen.
104. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 13. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche des Tünchermeisters Philipp Schramm von hier, um Ertheilung der Erlaubniß znr Erbauung eines Wohnhauses in der Adelhaidstraße zwischen der Adolph- und Moritzstraße und zur Errichtung eines Brunnens daselbst, soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben unter den von Herzogl. Hochbauinspection gestellten Bedingungen nichts-zu erinnern gesunden worden.
105. Auf den Antrag des Bürgermeisters wird beschlossen: das Grund- eigenthum zur Adelhaidstraße von der Adolphstraße bis zur Moritzstraße in der ganzen Straßenbreile nunmehr anznkaufen und zu diesem Behufe um dir Einleitung des Expropriationsversahrens nachzusuchen.
106. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 20. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche des Maurermeisters Georg Philipp Birck von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung eines Landhauses in seinem von Hrn. Baron v. Breck erworbenen, zwischen dem Aulenkautweg und den Cursaalanlagen belegenen Grundstücke, sowie zum Graben eines Brunnens daselbst, soll berichtet werden, daß von hier aus gegen die Genehmigung desselben unter den von Herzoglicher Hochbauinspection gestellten Bedingungen nichts einzuwenden sei, daß es der Gemeinderalh jedoch nicht für gerechtfertigt erachten könne, dem Gesuchfteller die Auflage zu machen, den anzulegenden Verbindungsweg zwischen dem Aulenkautweg und den Cur- hausanlagen dem Publikum als Promeuadeweg offen zu lassen.
107. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizeidirection vom 20. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten wiederholten Gesuche des Lohnkutschers Gg. Ph. Menges von hier, um Ertheilung der Erlaubniß zur Erbauung eines Wohnhauses in seiner Hofraithe in der Spiegelgasse, soll berichtet werden,
