Wiesbadener
TagblatM —-— ---—--—
Sio. 287. Wkontag den 7. Deccmber 1863.
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Bekanntmawung,
Nächstm Mittwoch den 9. l. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, werden in dem Herzogl. Holzhos zu Biebrich verschiedene Baumaterialien, als: Thürsn, Wandbekleidungcn, Fenster, Diele, Bretter und sonstiges Holzwerk, sodanü mehrere Oefen, Kamine, eine Parthie Schmiede- und Gußeisen, Ofenröhren rc. gegen gleich baare Zahlung versteigert.
Wiesbaden den 5. Dezember 1863. » -- -v r-v, .■'nirtmJS .
169 .Herzogliches Hofeommisfariat. •
Submission auf Fleischlieferung.
Die Lieferung des Fleisches für die Herzogliche Militärschule soll im Submissionswege pro 1864 vergeben werden. 'Lusttragende haben die Offerten mit der Aufschrift „Submission auf Fleischiieferung" bis zum 17. Dccember verschlossen anher einzureichcn. Die Bedingungen liegen in der Mititärschule zur Einsicht offen. Die Eröffnung der Submission fistdet am 19. December Nachmittags 3 Uhr daselbst statt.
Wiesbaden, den 5. Decemher 1863. -mrh»rf7ra WU-poZ, »itibd chirig «Wg 17663 Die Direktion der Herzogl. Mitttstrschute
Einser Pastillen^—-
durch ihre so vorzüglichen Wirkungen — besonders gegen Husten Verschleimungen rc. rc. - so sehr beliebt, sind stets .vorräthiq m Wiesbadm bei Herrn Conditor H. Wenz. !po'£ .©)
Die. Pastillen werden nur in etiquettirten SchackW rWandt^». C'yÄ---
71 " • _ Herzog!. Nass. Brunnenvcrwaltimg zu Bad Ems.
Bekanntmachung.
in Gemäßheit des GeWeindeverwältvügsgesetzes vom 26. IÄ 4854 llÄ Schluffe jeM Jähhes sowohl ein Drittel' der Mitglieder des Getufistde- rathes, als auch ein Drittel der Mitalieder des Bürgerarlsschtrffes aus dem Amte austrctcn, und zwar am Schluffe dit-ses Jahres die iü W Drifte« Ahtheilung der Wähler gewählten Mitglieder benarttiier Körperschaften, so ist Termin zur Vornahme der erforderlichen EtsatzwüIeri'.M heute Wontgg dqn 7. Dezenrber, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden, und werden demgemäß alle Wahlberechtigten der dritte« Abtheilung hiester Stadt andurch eingeladeu, sich in dem besagten Wahl-- termine in dem Rathhaussaale zu versammeln. '
Jeder Wahlberechtigte ist verpfiichtet, bei der'Whl ocr 'Ge, memderathsmitglieder (Gemeindevorsteher) zu erscheinen, und werden-alle-Dr^' jenigen, welche nicht-erscheinen, mit einer'Ordnungsstrafe vonHe-Minru, Gulden belegt, sofern sie nicht dürch. Krankheit oder Abwesenheit am Erscheinen verhindert waren und dies auf glaubhafte Weise darthun können.
Zur Nachricht wird weiter bemerkt, daß zur dritten Wahlabtheilung
