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Wiesbadener

TagblatM - -----

Sio. 287. Wkontag den 7. Deccmber 1863.

' gmnni ...

Bekanntmawung,

Nächstm Mittwoch den 9. l. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, werden in dem Herzogl. Holzhos zu Biebrich verschiedene Baumaterialien, als: Thürsn, Wandbekleidungcn, Fenster, Diele, Bretter und sonstiges Holzwerk, sodanü mehrere Oefen, Kamine, eine Parthie Schmiede- und Gußeisen, Ofenröhren rc. gegen gleich baare Zahlung versteigert.

Wiesbaden den 5. Dezember 1863. » -- -v r-v, .'nirtmJS .

169 .Herzogliches Hofeommisfariat.

Submission auf Fleischlieferung.

Die Lieferung des Fleisches für die Herzogliche Militärschule soll im Sub­missionswege pro 1864 vergeben werden. 'Lusttragende haben die Offerten mit der AufschriftSubmission auf Fleischiieferung" bis zum 17. Dccember ver­schlossen anher einzureichcn. Die Bedingungen liegen in der Mititärschule zur Einsicht offen. Die Eröffnung der Submission fistdet am 19. December Nach­mittags 3 Uhr daselbst statt.

Wiesbaden, den 5. Decemher 1863. -mrh»rf7ra WU-poZ, »itibd chirig «Wg 17663 Die Direktion der Herzogl. Mitttstrschute

Einser Pastillen^-

durch ihre so vorzüglichen Wirkungen besonders gegen Husten Verschleimungen rc. rc. - so sehr beliebt, sind stets .vorräthiq m Wiesbadm bei Herrn Conditor H. Wenz. !po'£ .©)

Die. Pastillen werden nur in etiquettirten SchackW rWandt^». C'---

71 " _ Herzog!. Nass. Brunnenvcrwaltimg zu Bad Ems.

Bekanntmachung.

in Gemäßheit des GeWeindeverwältvügsgesetzes vom 26. 4854 llÄ Schluffe jeM Jähhes sowohl ein Drittel' der Mitglieder des Getufistde- rathes, als auch ein Drittel der Mitalieder des Bürgerarlsschtrffes aus dem Amte austrctcn, und zwar am Schluffe dit-ses Jahres die W Drifte« Ahtheilung der Wähler gewählten Mitglieder benarttiier Körperschaften, so ist Termin zur Vornahme der erforderlichen EtsatzwüIeri'.M heute Wontgg dqn 7. Dezenrber, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden, und werden demgemäß alle Wahlberechtigten der dritte« Abtheilung hiester Stadt andurch eingeladeu, sich in dem besagten Wahl-- termine in dem Rathhaussaale zu versammeln. '

Jeder Wahlberechtigte ist verpfiichtet, bei der'Whl ocr 'Ge, memderathsmitglieder (Gemeindevorsteher) zu erscheinen, und werden-alle-Dr^' jenigen, welche nicht-erscheinen, mit einer'Ordnungsstrafe vonHe-Minru, Gulden belegt, sofern sie nicht dürch. Krankheit oder Abwesenheit am Er­scheinen verhindert waren und dies auf glaubhafte Weise darthun können.

Zur Nachricht wird weiter bemerkt, daß zur dritten Wahlabtheilung