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No. 2S2 Samstag den 3. Oktober L8SL.
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Zur Ausführung der Verordnung vom 27. Juli 1858, das Verfahren bei Bewässerungs- und Entwässerungs-Anlagen und bei Errichtung von Wassertriebwerken an Bächen betreffend, wird hiermit das unbefugte Einlegen oder Ein» werfen von Steinen, Sand, Erde, Bäumen, Schutt, Unrath und ankern festen Körpern in die Bäche oder Gräben oder Triebwerkscanäle innerhalb der Stadt und deren Gemarkung bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1 bis 1Ö Gulden verboten.
Wiesbaden, den 1. October 1863. Herzogl. Polizeidirection.
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— Mkänrümachüng.
Die Vergebung der Fouragelieferung für die Dienstpferde des Landjägercorps und für die Lanvesbeschäler pro 1864 betr.
Die auf Montag den 5. l. M. ausgeschriebene Vergebung soll nicht an diesem Tage, sondern erst
Montag den 12. October l. I. Morgens 9 Uhr dahier abgehalten werden.
Wiesbaden, den 2. October 1863. Herzgl. Nass. Verwaltungsamt.
______________________Meister._________
Bekanntmachung.
Montag den 5. l. Mts. Vormittags 11 Uhr wird bei unterzeichneter Stelle daS 3. Stück von den Domainalwiesen zwischen der Fasanerie und Clarenthal, 1 Morgen 82 Ruthen 40 Schuh haltend, wegen eingelegten Nachgebots einer nochmaligen Verpachtung ausgesetzt.
Wiesbaden, den 1. October 1863. Herzogl. Nass. Receptur.
14160 _________M_______________ Lemp v. c.______
Bekanntmachung
Samstag den 3. d. Mts., Mittags 12 Uhr, soll das abgemähte Gras vom Luisenplatze dahier öffentlich meistbietend an Ort und Stelle versteigert werden.
Wiesbaden, den 2. October 1863. Der Bürgermeister.
______________________.__Fischer.
Bekanntmüwung.
Die Consolidation insbesondere die Aussteinung dir übkrwiesentü neuen Parrelleu im Weideu- bornselde betr.
Da es zur Vermeidung vsn Unordnung dringend geboten erscheint, die Grenzen der überwiesenen neuen Grundstücke unverweilt abzusteinen, so wird jeder Grundbesitzer, welcher Atz zur Abgrenzung seines Eigenthnms erfotderlichen Grenzsteine selbst MM will, aufgefordert, für jedes seiner Grundstücke je zwei feste Mtterhlche Fmcheutzeine von 17, bis 2 Fuß Hängt und 4 bis
