Wiesbadener
No. 17S Montag den 29. Juli 1861,
Gefunden ein katholisches Gesangbuch, ein schwarzes Kindernetz, eine Brosche, ein Aermel.
Wiesbaden, den 27. Juli 1861. Herzogs. Polizei-Direction.
Bekanntmachung.
Nächsten Montag den 29. Juli Nachmittags halb vier Uhr werden 2 fette Kühe aus der Herzogl. Oeconomie zu MoSbach im s. g. Borkholder Hof daselbst öffentlich versteigert.
Wiesbaden, den 25. Juli 1861.
___________________________ __Herzogliches Hof-Commissariat. 245
Bekanntmachung.
Die Einführung der neuen Leichenbestattungö- u. FriedhofS- ordnnng,
insbesondere
die Ernennung des seitherigen ersten TodtengräberS Friedr. Blum zum Friedhof-Aufseher und die anderweite Besetzung der dadurch zur Erledigung kommenden Stelle eines zweiten TodtengräberS für die Stadt Wiesbaden betr.
CS wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem in Ausführung der Bestimmungen der mit dem 15. August d. I. in Kraft tretenden neuen LeichenbestattungS- und Friedhofs-Ordnung für die Stadt Wiesbaden die Anstellung eines stets auf dem Friedhöfe anwesenden Friedhof Aufsehers nothwendig geworden ist, durch GemeinderathSbeschluß vom 24 Mai d. I. der seitherige erste Todtengräber Friedrich Blum dahier zum Friedhof-Aufseher, und an deffen Stelle der bisherige zweite Todtengräber Friedrich Machwirth dahier zum ersten Todtengräber der Art ernannt worden, daß dieselben mit dem 15. August d. I. in ihre neuen Dienststellen einrücken.
Zugleich wird weiter bekannt gemacht, daß die hierdurch mit dem 15. August d. I. zur Erledigung kommende Stelle eines zweiten TodtengräberS anderweit besetzt werden soll, und daß diejenigen Personen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, innerhalb 10 Tagen ihre Gesuche schriftlich bei der Bürgermeisterei einzuceichen haben.
Wiesbaden, den 22. Juli 1861. Der Bürgermeister.
_____________________Fischer.______
Bekanntmachung.
DaS Verzeichnis der im Jahre 1841 zu Wiesbaden und Clarenthal geborenen, sowie der in demselben Jahre auswärts geborenen und hierher übergezogenen, also im Jahre 1861 coascrip ionSpflichtigen Mannspersonen "egt von heute an zu Jedermanns Einsicht 8 Tage lang auf hiesigem Rathhause offen, in welcher Zeit allenfallstge Reklamationen dagegen vorzu- hringen sind.
Wiesbaden, den 29. Juli 1861. Der Bürgermeister.
Fischer.
