Freitag den 26. April
1S«I.
®Ä\elne Zigarrenspitze, ein Krägelchen, ein Portemonnaie mit Inhalt. _Jßtegbaben, den 24. April 1861. Herzog!. Polizei-Direction, ^upzug aus den Beschlüssen des Gemeinderawes zu Wtesdadm.
Sitzung vom 3. April 1861.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Thon, Nathan und Habel.
o19 - 522. Erledigung verschiedener Modilienverstchernngen.
523. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizei-Direktion vom 2. l. M. znm Bericht anher mitgetheilten Gesuche deS Maurermeisters Valentin ttm lkrlaubniß zur Erbauung eines Landhauses zwischen der Bterstadterstraße und Frankfurterstraße am s. g. Hainerwege bew., soll ^richtet ^wer^est> daß gegen die Genehmigung desselben unter den von Herzoglicher Hochbauinspection gestellten Bedingungen und unter der weiteren Bedingung, daß sowohl der Gesochsteller, als auch H. Bauinspecwr Gö secke, bant/ burch ihr Materialienfuhrwerk sehr a » ?b'°weg sofort wieder in guten Stand stellen und während threS Bauwesens in ordnungsmäßigem Zustande erhalten, so daß derselbe begüterten Landwirthe passtrbar ist, von hier aus nichts ein» zuwenven ist.
ftf bie mit Jnscript Herzoglicher Polizei.Direktion vom 2. l. M. ^^"^"bermttgethellte Beschwerde von Seiten deS ]) RegierungS- ®5 Malers Avolph Hartmann, 3) Malers ^"tman^, 4) Schornsteinfeger «ug. Jerfabeck Wittwe, 5) MechanikuS Heinrich Kaufe!, 6) LeihhauSverwalterS Louis Beverle, 7) O«onom H"««« Jacob Blum, 8) Wilhelm Peter Blum Wittwe und August Begere, sämmtlich dah er, gegen diedem Pflasterer- meister Heinrich Reinhard Erste! dahier zu ertheilende Erlaubniß zur Erbauung eines Hinterhauses zu feinem in der Wellritzstraße zu erbauenden Wohnhause, wird beschlossen: Herzoglicher Polizei. Direction zu berichten, daß allerdings bei der Begutachtung des BaugefacheS deS Heinrich Erstel übersehen worden sei, auf den von den Beschwerdeführern erwähnten, zu ?Tbeni °?<r t^fa6 aufmerksam zu machen, weicht NI 2 ^vurch veranlaßt worden se,, daß dieser Weg in dem dem Gesuche h * .in' ®rnel bk'gefugten Situationsplane nicht eingezeichnet oder ange- ^aß es aber unzweifelhaft richtig sei, daß dieser Weg schon langer alS 30 Jahre bestehe und von den Beschwerdeführern fett dieser Zeit benutzt ,‘?nen Ä die Verjährung wohlbegrünveteS Recht ^Nutzung desselben nicht wohl würde bestritten werden können, und sei daher bei der Erthestung der Bauconcessian an Heinrich Erste! auf daS
. ^aglichen, den Beschwerdeführern unentbehrlichen PfareS L^!'bE^uststcht zu nehmen und dem gemeinschaftlichen Hintergebäude des Heinrich Erste! und des Feldschutzen Heinrich vlnm eine solch«
