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T a g Ü s a t t
gto. If>. Mittwoch den 23 Januar 1S6I.
Gefunden eine Lorgnette, ein Regenschirmgriff. p y .
Wiesbaden, den 2?» Januar 1S61._______Herzog!. Polizri-Direction
stktamumadniUH. uÄ nw»
Mittwoch den 23. d. M., Morgens 9 Uhr anfangend, kommen in dem Wiesbadener Stadtwald, Distrikt Bahnbolz 2r Tbril:
6 birkene Werkholzstämme von 58 Cbfß.,
- 1% Klafter buchenes Scheitholz, " o p?
100 V, , „ Prügelholz,
' 20% ,, gemischtes „ ,, g„,bl6i
4475 Stück buchene / - <=,*„<. «n,rr„..
650 . gemischtes lange Wellen
öffentlich meistbietend zur Versteigerung
Wiesbaden, den 18. Januar 1861. Der Bürgermeister.
_________ _____Fischer.
Bekanntmachung
Das für das Jahr,, 1861, festgesetzt, Gewrrbeßeuer.Cataster der Stadt« gemeinde Wiesbaden liegt von h.uke an während acht Tagen zu Jedermanns Einsicht auf dem Raihhaule offen. —
Es wird dies nach Vorschrift des § 19 deö GewerbesteuergesrtzeS mit dem Anfüaen öffentlich bekannt gemacht, daß Beschiverden wegen unrichtiger Be« strueiung innerhalb dieser acht Tage bei der hiesigen Bü germeisterei v ündlich zu Protokoll oder längttenS binnen drei Wochen nach dem ersten durch'das K'eior'dnuitgSblatt Erkannt gemachten Elhebustgsrermin bei Herzog!. Finanz-Kollegium scbriffskch vorzubringen siad., da alle später vorgebrachien Befckwerden nach §. 21 deS Gewerbesteuergesetzes keine Berücksichtigung mehr finden können. Der Bürgermeister.
Wiesbaden, den '>2. Januar >861.F ischer.
8 .E DkUlttttlMaMUtt^.
61ii al 'liidiF Die Dienftentlaffnng deS seitherigen Leih«
hauSmaklerS Heinrich FriederSoorf dahier ; • ,;-.07ft ... und
die Wiederbesetznng der dadurch zur Er« lrvigunq gekommenen Dienststelle eines . ^Nd<ptf«»-rn»m»r<r Maklers an der hiesigen Leihhaus-Anstalt betreffend. ■.tRui»! » •"'$ ' ,
Der seüherige LeibbauS-Makler Heinrich FriederSdorff dahier ist auf sein Ansuchen- seines Dienstes enthoben und ist dadurch die Sielle eines Maklers an der hiesigen Leihhaus Anstalt vacant geworden.
Diese v> cant gewordene Dienststelle soll in Folge GemeinderathSbeschluffeS vom 9. d. M demnächst anderweit besetzt werven, waS mit dem »»fügen zur öffentlichen Kenntniß gedracht wird, daß diejenigen hiesigen Bürger, welch« sich um diese Stelle bewerben wollen, innerhalb 8 Tagen ihre Ge«
