No.V. Freitag den 11.Januar 1S6I.
Au-zug aus den Beschlüssen des GemeiuderatheS zu Wiesbaden. Sitzung vom 5. December 1860.
Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Käsebier, Kreytag, Thon und Bücher.
1810—1818. Erledigung verschiedener Mobilienverstcherungen.
1820. Daö Rescript Herzoglichen VerwaltungSamtS vom 26. v. M., die Erwerbung des Gemeindebürgerrechtes vor erlangter Großjährigkeit betr., gelangt zur Aenntniß der Versammlung.
1821. Desgleichen das Schreiben des Geometers Bald»S von Nenderoth vom 26. v. M. auf Schreiben vom 17. v. M., die Vermessung des Stadt- beringeS und die Consolivaticn der Feldgemarkung von Wiesbaden, tnS< besondere die Wahl des Geometers betr., worin derselbe mittheilt, daß er die auf ihn gefallene Wahl angenommen habe.
1822. Zu dem mit Jnscript Herzoglicher Polizei-Direction vom 3. l. M. auf Rescript Herzoglicher Landesregierung vom 30. v. M. auf Bericht vom 20. v. M. zum weiteren Berichte anher mitgetheilte Gesuche deS Heinrich Schön dahier, um Erlaubniß zur Erbauung eines neuen Wohnhauses am alten Kirchenplatze, soll berichtet werden, daß der Gemeinderath die mit y b auf dem EituationSplane des alten KirchplatzeS bezeichnete Ecke nicht zu klein zum Verbauen fände, da dieselbe mindestens 6 Fuß breit fei und zur Anlage eines Fensters sich ganz gut eigne; daß ferner die vorgeschlagene Correct onSlinie a b bezüglich der Vergrößerung deS HauseS N etwas Be denklicheS nicht darbiete, da die Kirchgaffe daselbst noch 36 Fuß breit, also eben so breit bleibe, wie am Eingänge in die Marktstraße (KohlhaaS'scheS HauS) und bei einem Renbaue deS HauseS N dem Bauenden aufzugeben sein dürfte, daß er nach der Straße zu eine gebrochene Ecke anbringen müsse.
1823. Die am 5. 1. M. im städtischen Walvdistrikte GeiSberg abgehal- tene Holzversteigerung wird auf den GesammterlöS von lOl fl. 5 fr. genehmigt.
1824. Die am 3. l. M. abgehaltene Versteigerung von altem entbehrlich gewordenen Werk-, Bau, und Brennholz wird auf den GesammterlöS von 14 fl. 19 fr. genehmigt.
1826. Die am 27. v. M. und 4. l. M. stattgehabte Vergebung der bei Unterhaltung der Brunnen, Bäche, Kanäle, Roste Sandfänge, Straßen und Alleen pro 1861 nöthig werdenden Arbeiten wird ans die Letzkgebote von zusammen 3299 fl. 55 fr. genehmigt.
1827. Die am 27. v. M. u. 4. l. M. stattgehabte Vergebung der bei Unterhaltung der städtischen Gebäude pro 1861 nöthig werdenden Arbeiten wird, auf die Letztgebote von zusammen 1093 fl. 40 fr. genehmigt.
1828. Die Baucommisston erstattet Bericht auf Rescript Herzoglichen VerwaltungSamtS vom 8. v. 3R., die Unterhaltung der fiskalischen Aichstelle betr., und wird hierauf beschlossen: den Etat über HerstellungSardeiten an w« Faßaichloeale dahier pro 1861 Im Kostenbeträge von 180 fl. 1B kr'
