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Wiesbadener

T «Ab kalt.

Ro 291. Montag den 10, December 1899.

Bekanntmachung.

Freitag den 28. December l. I. Mittags 3 Uhr taffen die Erben des Mathias Dauer von hier ein im Graben zwischen Friedrich Wilhelm Lehfliann und dem städtischen Schlachthaus belegeneS zweistöckiges Wohn, haM nebst zweistöckigem Anbau 27' lang 25' tief und zweistöckigem Anbau 22' lang 32.1 tief, sowie folgenden in hiesiger Gemarkung gelegenen Acker: Stckb.-No. Rth. Sch. Gl.

2152 48 29 3 Acker auf dem Leberberg zwischen Michael Fussinger und Carl Wilhelm Hofmann, gibt 10 fr. 2 hll. Zehntannuität und 42 fr. 2 hll. GrundzinSannuität; m dem Rathhause dahier zum 3. Male freiwistig versteigern.

Wiesbaden, 17. November 1860. Herzog!. Nass. Landoberschultheiserei.

____ _________________Westerburg.

* Bekanntmachung.

"* Da in Gemäßheit des GemeindeverwaltungSgesetzeS vom 26. Juli 1854 am Schluffe jeden Jahres sowohl ein Drittel der Mitglieder des Gemeinde- ratheS, als auch rin Drittel der Mitglieder des Bürgerausschusses aus dem Amte anStreten, und zwar am Schluffe diese« Jahres die in der dritten Adtbeilung der Wähler gewählten Mitglieder benannter Körper­schaften, so ist Termin zur Bornahme der erforderlichen Ersatzwahlen auf

Montag den JO. December I. I. Bormittags 9 Uhr bestimmt worden, und werden demgemäß alle Wahlberechtigten der dritten Adtbeilung hiesiger Stadt andurch eingeladen, sich in dem besagten Wahl­termine in dem NathhauSsaale zu versammeln.

Jeder Wahlberechtigte ist verpflichtet, bei der Wahl der GemeinderathS- mttglieder (Gemeindevorsteher) zu erscheinen, und werden alle Diejenigen, welche nicht erscheinen, mit einer Ordnungsstrafe von je Einem Gulden belegt, sofern sie nicht durch Krankheit oder Abwesenheit am Erscheinen ver- hindett waren und dies auf glaubhafte Weise darthun können.

Zur Nachricht wird weiter bemerkt, daß zur dritten Wadlabtheiluug alle dirlemgen hiesige» wahlberechtigten Bürger und penfionirte Hof-, Militär- j.nnd Civildiener gehören, die in simplo einen Steuerbetrag (Grund-, Ge- .häude- und Gewerbesteuer zusammen gerechnet) von 4 fl. 59 kr. 3 hll. .«ud weniger zu entrichten Haden.

DaS Berzeichniß sämmtlicher Wahlberechtigten dieser Abtheilung liegt von stieme an 8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht auf dem Rathhause offen «urd können während dieser Frist etwaige Reclamalionen gegen deffen Rich- tigken bei dem Unterzeichneten vorgebracht werden.

Die am Schluffe dieses Jahres austretenden Gemeinderaths- und Bürger­ausschuß-Mitglieder sind:

Gemeindevorsteher: Herren Lederhändler Fran, Caspar Nathan, Hofkupferschmied Johann Ludwig Meckel, Buchdrucker Adolph Stein und Graveur Christian Zollmanu;