Wiesbadener
TaLblat 1.
No 263, Mittwoch den 7. November 1860.
Gefunden ein Zuber, ein Taschentuch, ein Portemonnaie mit Inhalt.
Wiesbaden, den «.November 1*60, Herzog!. Polizei-Direktion.
Bekanntmachung.
Donnerstag den 8. d. M., Vormittags 9 Uhr, werden in dem Herzoglichen Schloß dahier verschiedene Küchengeschirre von Kupfer, Zinn, Messing k.', in Kasserollen, Kesseln, Tellern, Schüsseln, Löffeln ic. bestehend, sowie eine Partie AmeublementSgegenstände, alö: Vorhänge, ein Eckdivan rc., sodann mehrere LivrSstücke an den Meistbietenden öffentlich versteigert.
__Wiesbaden, 2. November 1860. Herzog!. Hoscommissariat. 245
Einladung.
Die Vermessung deS StadtberingS und die Consolidation der Feldgemarkung von Wiesbaden, insbesondere die Wahl des Geometers betreffend.
Nachdem Herzog!. Landesregierung durch Rescript vom 18. Februar v. I. in Folge des unter Beobachtung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften gefaßten VeschlnffeS di« Ausführung der Güterconsolidation in der Gemarkung Wiesbaden genehmigt und Herzog!. StaatSministerium durch Dekret vom 5. März d. I. daS RecurSgesuch mehrerer Gutsbesitzer gegen jene Regierungs-Verfügung unbegründet befunden hatte;
nachdem hierauf der zufolge RescriptS des Herzog!. Verwaltungsamtes vom 2. April d. I. bestimmt« Termin zur Wahl des Geometers und der Schätzer rc. auf den Wunsch eines großen TheilS der erschienenen Gutsbesitzer vom 23. April auf den 7. Mai d. 3. verlegt worden war;
nachdem der Gemeinderath am 2. Mai d. I. in Folge eines von mehreren Gutsbesitzern bei Herzog!. Landesregierung eingereichten Gesuchs um HinauS- setzung jenes Wahltermins, daS indeffen durch ein am 4. Mai d. I. ein- getroffeneS RegierungSdeeret a!S unbegründet abgewiesen wurde, die einstweilige Vertagung deffelben beschloffen hatte;
nachdem endlich einem Gesuche mehrerer Gutsbesitzer nm Anordnung einer neuen Abstimmung lt. Dekret Herzog!. Landesregierung vom 21. Juli d. I. als unbegründet nicht willfahrt worden ist,
hat der Gemeinderath am 29. August d. I. beschloffen; daß der Con- soltdation der Feldgemarkung vorgängig die Vermessung und Kartirnng der Stadt und dabei eine Ausscheidung desjenigen GrunkeigenthumS, welches nach einem von Herzog!. Landesregierung unter Mitwirkung der Gemeindebehörde festzustellenden Plane für das Baudedürfnrß der nächsten fünfzig Jahre mmhmaßlich ausreiche, vorzunehmen und nach diesem Vollzüge erst auf den Grund der bereits in gesez sicher Weise startgefundenen Abstimmung mit der Eonsolidation der dann noch übrigen Feldgemarkung vorzugehen sei.
Nachdem nun auch Herzog!. Landesregierung nichts dagegen zu erinnern gefunden hat, daß nach diesem Beschluffe des Gemeinderaths die Grenze
