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Wiesbadener

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Ro. L KO. Donnerstag den 28. Juni 1860. SM"b«' i"* i'Tin-n n a «wwitm ii

Auszug aus den Beschlüssen des GemeinderatheS zu Wiesbaden. Sitzung vom 6. Juni 1860.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme des Herrn Vorstehers Käsebier.

878853. Erledigung verschiedener Mobilienverstcherungen.

886. Die am 29. v. M. und 2. l. M. stattgehabten Versteigerungen der Gräsereien in hiesiger Stadt pro 1860 werden auf den GesammterlöS von 38 fl. 25 fr. genehmigt.

887. Di« am s. l. M. stattgehabte Vergebung der bei der Erbauung einer Gießwagen-Remise in dem vormaligen Waisenhause vorkommenden Arbeiten, wird auf die Letztgebote von 71 fl. 15 fr. genehmigt.

888. Desgleichen die am 5. l. M. stattgehabte Vergebung der bei An­fertigung von Lehrapparaten und Mobilien für die höhere Töchterschule vorfommenden Arbeiten auf die Letztgebote von zusammen 136 fl. 30 fr.

889. Ebenso die am 4. l. M. stattgehabte Vergebung der Anfertigung von Fenstervorhängen und Rouleaur an 4 Bogenfenstern in dem Rathhause, sowie daS Tapezieren eines Zimmers daselbst auf die Letztgebote von 145 fl. 39 fr.

890. Auf Bericht des Banaufseherö Martin vom 5. [. M., die Be, aräbnißplätze auf dem neuen Todtenhofe, insbesondere die Begräbnißplätze für Kinder von 5 bis zu 15 Jahren betr., wird beschloffen: die Fläche auf dem oberen Theile deS TodtenhofeS an der östlichen Seite zwischen den Gräbern für Erwachsene und denen für freistehende Monumente zu Gräbern für Kinder von 5 bis 15 Jahren zu bestimmen.

8S2. Der Bürgermeister erstattet NamenS der Commission zur Prüfung deS von den Herren Käsebier, Habel und Nathan gestellten Antrages auf Veranlassung der Anstellung eines AuctionatorS und der Erhöhung der für dessen Verrichtungen bestehenden Gebührensätze Bericht, und wird hierauf beschlossen: die Genehmigung Herzoglicher Landesregierung dazu zu erwirken, daß ein Gthülfe für die Bürgermeisterei angenommen werde, welchem die Vollziehung sämmtlicher freiwilligen Mobilienversteigerungen, welche für Rechnung deS Staats, der Gemeinde und der Privaten in hiesiger Stadt vorkommen, zu übertragen sei, und der nach Verrichtung Vieser Geschäfte bei den übrigen Dienstarbeiten der Bürgermeisterei ständige Aushülfe zu leisten habe, hierfür aber seine Belohnung nur in den gesetzlichen Gebühren für seine Dienstverrichtungen und in den durch die ihm übertragenen Steig­gelderhebungen erfallenden Procenten finden müsse, wogegen für dieses Ein­kommen jährlich 800 fl. zu garantiren seien; zugleich aber auch bei dieser Gelegenheit die Regulirung, resp. Erhöhung der Gebühren der Gemeinde, behorden der Herzoglichen Landesregierung als dringlich zu bezeichnen.

893. Auf das Gesuch des Kaufmanns G. 8. Neuendorff von hier imd Genossen, di« Umpflafterung der Straße am Kranzplatze vor ihren Hausern betr., wird beschlossen: den Gesuchstellern zu eröffnen, haß diese Umpflafterung bald möglichst geschehen solle.