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Ni>. LL1. Montag den 18. Juni 1860« MMWWWWM»»»W»W»»MWWWWM»W«WII'I rWlir>IH1»il flli iMaWWMMBW«MMMBI Auszug aus den Beschlüssen des GcmeinderatheS zu Wiesbaden.

Sitzung vom 23. Mai 1860.

Gegenwärtig: Der Gemeinderath mit Ausnahme der Herren Vorsteher Käsebier, Querfeld und Freytag.

805 809. Erledigung verschiedener Mobilienversicherungen.

814. Die am 16/21. l. M. in dem städtischen Walddistricte GeiShecke lr. und 2t. Theil abgehaltene Holzversteigerung wird auf den Erlös von 18 st. 45 fr. genehmigt.

816. Auf den Antrag des Hrn. Zoll mann wird beschlossen: Herzog­liche Polizei - Direktion zu ersuchen, ein Verbot zu erlassen, wonach aus den zur Benutzung bei Feuerögefahr angelegten Wasser-ReservoirS kein Wasser zum Privatgebrauche entnommen werden dürfe, wie dies seither öfter vor­gekommen.

817. Auf Bericht des BauaufseherS Martin vom 23. l. M., den Zu­stand eines LehrzimmerS der VorbereitungSschulr in dem vormaligen Waisen­haus« betr., wird beschlossen: die beantragten Reparaturarbeiten, in diesem Zimmer, zu 22 fl. veranschlagt, zur Ausführung zu genehmigen.

818. Auf Vorlage eines von dem Bauaufieher Martin ausgestellten Verzeichnisses der Nachtlaternen in hiesiger Stadt wird beschlossen; außer den bestehenden Nachtlalernen (RichtnngSlaternen) noch weitere 12 RichtungS- laternen in den näher bezeichneten Straßen zu bestimmen.

819 und 820. Auf Vortrag des Bürgermeisters, die Anlage einer neuen Wasserleitung von der Röderstraße über den Römerberg nach dem Kisselborn- brunnen in der Schachtstraße und die Anlage einer neuen Wasserleitung von der Saalgasse bei der Nerostraße durch die verlängerte Saalgafle in die Taunusstraße betr., wird beschlossen: die fraglichen Arbeiten nunmehr ihrer Dringlichkeit wegen baldigst ausführen zu lassen.

821. Auf Schreiben des Anführers der Feuerwehr, Hrn. W. O effner, vom 1L l. M., den am 9. in dem Hause deS Rentners Heinrich Roth dahier stattgehabten Brand betr., wird beschlossen: der Mannschaft der Spritze Ro. 2, welche Spritze von den großen Fahrspritzen zuerst auf der Brandstätte erschienen war, die übliche Prämie von 4 fl. zozuerkennen.

822. Auf Antrag wird sodann weiter beschlossen: der Pompierspritze Ro. 5, welche von allen Spritzen zuerst auf der Brandstätte erschienen war, ebenfalls die übliche Prämie von 4 fl. zuzücrkcnnen.

827. Zu dem mit Jnsrript Herzoglicher Polizeibirection vom 20. l. M. zum Bericht anher mitgetheilten Gesuche deS Apothekers Carl Schelle.n- berg von hier, um Erlaubniß zur Anlage einer Röhrenleitnng durch die Langgaffe bis in den Sandfang am We y g an dt'scheu Hause in der Gold« f,affr zur Ableitung deö Kellergewässers aus seinem neuzuerbauenden Hause, oll berichtet werden, daß von hier auS gegen die Genehmigung desselben unter den von der Herzoglichen Hochdauinspection gestellten Bedingungen,