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Sicherheitskarte enthaltend), und ein Wachtelhund ist zugelaufen. : - »

Wiesbaden, den 8. Januär 1860. Herzog!. Polizei-Direktion.

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dnu idimtbS .rnKH .ItäP -EdKmlladUflg» m, t M: 08 63 cOT (8 Ueber das im Herzogthum Nassau befindliche Vermögen deS Charles Stockes au Paris ist der Concursproceß erkannt worden.

Dingliche und persönliche Ansprüche daran find Freitag den 20. Januar 1860 Vormittags um 8 Ubr persönlich oder durch -inen gehörig Bevollmächtigten dahier geltend zu machen bet Vermeidung des Rechtsnachtbeils des ohne Be­kanntmachung emes Präklusivbescheids von Rechtswegen eintretenden Aus­schlusses von der vorhandenen Vermögensmaffe.

Wiesbaden, den 80. December 1859. Herzog!. Rass. Justizamt.

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Bekanntmachung.

Dienstag den 10. Jcklniar k. I. Mittags 3 Uhr lassen Johann Philipp Müller Eheleute von Wehen ein in der Häfnergaffe zw. Joseph Peter Mollier Wittwe und Jarob Mollath dahier belegenes dreistöckiges Wohnhaus nebst zweistöckigem Htnterbau, Stall und Hofraum, Gasthaus zum Rheinberg benannt, in dem Rathhause dahier zum zweiten Male freiwillig versteigern

Wiesbaden, 24. December 1859. Herzgl. Rass. Landoberschulthetserei. 288______________ _ W esterburg.

Bekanntmachung.

Montag den 23. Januar k. I. Nachmittags 3 Uhr wird ein dem Gott­fried Wagner auf der Gnmdmühle bei Mosbach gehöriger, in Biebrich. Mosbacher Gemarkung im Eichen lr Gewann belesener Acker, 36 Ruthen und 83 Schuh haltens, in dem Rathhaus zu Mosbach versteigert.

Wiesbaden, den 16. December 1859. Herzog!. Landoberschultheiserei. 238 . Westerburg.

Bekanntmachung.

Jahr 1860 festgesetzte Gewerbsteuer-Kataster der Stadt- gemetnde Wiesbaden liegt von heute au während acht Tagen zu Jeder­manns Einsicht auf dem Rathhause offen. B 8 J

Es wird dies nach Vorschrift deS g 19 des GewerbsteuergesetzeS mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß Beschwerden wegen unrichtiger Besteuerung innerhalb dieser 8 Tage bei der hieLgen Bürgermeiste?ei ««dlich z« Protokoll oder längstens binnen 3 Wochen nach dem ersten durch da« Verordnungsblatt bekannt gemachte« Erhebungstermine bei Fmanzcollegtum schriftlich vorzubriugen find. Alle später vorgebrachten Beschwerden können nach §. 21 des Gewerbsteuergesetzes keine Berücksichttgung mehr findm.

Wiesbaden, den 6. Januar 1860. Der Bürgermeister.

' - Fischer.

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