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No. K m iiioÄ Freitag den 6. Januar 1880.
•3) -r Bekanntmachung.
Das für daS Jahr 1860 festgesetzte Gcwerbsteudr-Kataster der Stadtgemeinde Wiesbaden vegt von heute an während acht Tagen zu Jedermanns Einsicht auf dem Ratbha ise offen.
Es wird dies nach Vorschrift -es § 19 des Gewerbsteuergcsetzes mit deni Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß Beschwerden wegen unrichtiger Besteuerung innerhalb dieser 8 Tage bei der hiesigen Bürgermeisterei mündlich zn Protocoll oder längstens binnen 3 Wochen nach dem ersten durch das Verordnungsblatt bekannt gemachte» ErhebungStermiue bei Herzoglichem Finanzcollegium schriftlich vorzubringen find. Alte später vorgebrachten Beschwerden könne« nach 8- 21 des Gew-roueuergesetzes keine Berücksichtigung mehr finden.
Wiesbaden, den 6. Januar 1860. Der Bürgermeister.
_______________Fischer.
Bekanntmachung.
Die Civilstandsregister der Stadt Wiesbaden liegen von heute Zrejtag den 6. Januar an während 8 Tagen auf dem hiesigen Rathhause zu'Jedermanns Einsicht offen, und können etwaige Rec'amationen dagegen inyerhasb dieser Frist bet dem Unterzeichneten vorgebracht werden.
Wiesbaden, den 6. Januar 1860. Der Bürgermeister.
Fi scher.
Gesunden ein Mester. liuod-ilnlP jtvjhid rasd iuo 0881 jwmnß .8 nad
Wiesbaden, den 4. Januar 1860. Herzog!. Polizei-Directio«.
Bekanntmachung. \
Montag den 23 Januar k. I. Mittags 3 Ubr läßt Heinrich Wehnert lr von Schierstein, als Vormund der minderjährigen Kinder deS Theodor Nicolai von da, eine Hosraithe, bestehend aus tiitem zyresstöckigen Wohn- hause nebst Scheuer und Hofraum, und belegen daselbst in der Kiefergaffe zwischen Georg Stritter und der Straße, sowie einen dazu gehörigen und bet derselben belegcnen Garten in dem dasigen Ralhhause zum zweiten Male freiwillig versteigern. , , j ■ ...
Wiesbaden, 20. December 1859. Herzog!. Rast. Landoberschultheiserei. 238 (; i Westerburg.
Bekanntmachung.
Die Bestimmungen des Forst- und Jagdgesetze-, der Feldfrevelordnung, der Feuerpoltzeiverordnnng, der Baupolizeiverordnung und der Verordnung über dtf Anlage der Schornsteine werden hiermit zur Daurachachnmg in Erinnerung gebracht, und liegen die betreffenden Gesetze und Verordnungen von heute an während 14 Tagen zu Jedermanns Durchsicht auf hiesigem Rathhause offen.
Wiesbaden, den 6. Jsuuar 1860. Der Bürgermeister.
Fisch er.
